Erneut Streik des Sicherheitspersonals
Am frühen Morgen bildeten sich schon lange Warteschlangen, da nur wenige Abfertigungsschleusen geöffnet waren.
Passagiere sollen sich vor der Abreise bei der Fluggesellschaft , Reiseveranstaltern oder beim Flughafen über den Flugstatus ihres Flugs informieren.
Wie bereits eher mitgeteilt, kann kein Ausgleichsanspruch gemäß der EG Verordnung 261/2004 geltend gemacht werden. Der Fluggast hat Anspruch auf Rückerstattung des Tickets oder auf einen anderen Flug.
Artikel spiegel.de vom 11. März 2013. Zum Originalartikel.