Streik Sicherheitspersonal außergewöhnlicher Umstand
Die Mitarbeiter fordern mehr Geld und die Gewerkschaft will durch diese Streiks ein neues Angebot erzwingen. Die Gewerkschaft droht bereits mit einer Fortführung dieser Streiks, falls bis 14.00 Uhr heute kein tragfähiges Angebot vorliegt.
Rechte der Passagiere
Wir der Flug annulliert und der Fluggast möchte den Flug nicht antreten, hat er Anspruch auf Rückerstattung des Tickets. Wer jedoch fliegen will, hat Anspruch auf einen anderen Flug.
Der Passagier kann jedoch kein Ausgleichsanspruch gemäß der EG Verordnung 261/2004 geltend machen. Bei diesem Streik handelt es sich um außergewöhnliche Umstände, bei denen die Fluggesellschaften nicht haftbar sind. Bedingung ist jedoch, dass der Streik außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegt.
Aktuelle Informationen über Verspätungen und Annullierungen finden Sie auf der Webseite der Flughäfen oder bei den jeweiligen Fluggesellschaften.
Artikel spiegel.de vom 14. Februar 2013. Zum Originalartikel.