Sicherheits-Chaos am Flughafen München wohl höhere Gewalt
Eine Frau, die unkontrolliert in den Sicherheitsbereich gelangt war, löste am Samstag einen Polizeieinsatz auf dem Münchener Flughafen aus. In der Folge fielen Hunderte Flüge aus oder verspäteten sich erheblich. Ärgerlich für die mehr als 30.000 betroffenen Passagiere: Mit einer Entschädigung nach der Fluggastrechte-Verordnung dürfen Sie nach unserer Einschätzung nicht rechnen.
Terminal 2 stundenlang gesperrt
Am vergangenen Wochenende starteten auch die Bayern in die langersehnten Sommerferien. Leider verlief der Beginn der schönsten Zeit im Jahr in München alles andere als glatt. Am frühen Samstagmorgen räumte die Polizei das Terminal 2 am Flughafen München. Eine Frau war unkontrolliert durch den Sicherheitsbereich gelangt und verschwunden.
Passagiere übernachten am Flughafen
Bis jetzt wurden etwa 330 Flüge annulliert, davon allein 300 am Samstag. Insgesamt waren rund 30.000 Fluggäste von dem Sicherheits-Chaos betroffen. Etwa 2.000 Passagiere mussten von Samstag auf Sonntag am Flughafen übernachten, einige von ihnen schliefen auf Feldbetten.
Keine Entschädigung nach EU-Recht für Flüge am Wochenende
Laut EU-Fluggastrechte-Verordnung gibt es für Passagiere dann eine Entschädigung, wenn die Airline für einen Problemflug verantwortlich ist. Im Münchener Fall scheint es sich um höhere Gewalt zu handeln, die die Verspätungen und Flugausfälle auslöste – es gibt also nach unserer Einschätzung keine Entschädigung nach EU-Recht. Aber: Flüge, die heute noch von den Auswirkungen des Flughafen-Chaos’ betroffen sind, sind unseres Ermessens nach entschädigungsberechtigt. Bis heute müssen die Airlines die Flugpläne wieder stabilisiert haben. Zudem gilt: Egal warum der Flug annulliert oder verspätet ist haben Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen.
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