Mitten in den Sommerferien drohen deutschen Ryanair-Passagieren weitere Streiks. Bei einer Urabstimmung am Montag (30.) stimmten die deutschen Piloten des irischen Billigfliegers mehrheitlich für Streik. Das teilte die Vereinigung Cockpit (VC) nun mit.
Streiktermin noch unklar
Ryanair-Kunden müssen sich auf weitere Streiks in diesem Sommer einrichten. In den nächsten Wochen wollen die Piloten für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Gehälter bei Europas größtem Billigflieger kämpfen. Ein genauer Streiktermin wurde noch nicht mitgeteilt, Streiks würden aus Rücksichtnahme auf die Passagiere aber mindestens 24 Stunden vorher angekündigt.
Frist bis zum 6. August
Zunächst räumt die Pilotengewerkschaft Cockpit Ryanair jedoch eine Frist bis zum 6. August ein, um ein „verhandlungsfähiges Angebot“ vorzulegen. Bisherige Gespräche waren ohne Einigung verlaufen. In einer Pressekonferenz am 8. August will Cockpit die weiteren Schritte verkünden.
Fluggastrechte bei Streik
Laut der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 gilt Streik als außergewöhnlicher Umstand. Passagiere stünde daher im Streikfall keine finanzielle Entschädigung nach EU-Recht zu. Betroffene Fluggäste haben jedoch Anspruch auf eine Umbuchung auf einen anderen Flug oder eine Erstattung des Ticketpreises. Wer trotz frühzeitiger Streik-Ankündigung am Flughafen gestrandet ist, hat zudem ein Anrecht auf Versorgungsleistungen wie Essen und Trinken.
Wir werden Ihre Nachricht innerhalb von drei Arbeitstagen beantworten.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, die für den Betrieb der Website erforderlich sind. Da wir Ihre Privatsphäre respektieren und die Benutzerfreundlichkeit Ihres Besuchs auf unserer Website verbessern möchten, halten wir es für wichtig, dass Sie wissen, wie und warum diese Cookies verwendet werden. Lesen Sie unsere komplette Cookie-Erklärung hier.
Meine Einstellungen:
Funktionelle Cookies & Analytische Cookies (notwendig):Diese Cookies sind für das Funktionieren der Website notwendig. Beispiele hierfür sind Cookies für das Einloggen in Ihre Online-Portal und das Chatten mit unseren Mitarbeitern. Die analytischen Cookies werden zum Sammeln begrenzter, anonymisierter Daten mittels Google Analytics verwendet, wie z. B. die Besucherzahl auf der Website.
Marketing-Cookies (optional):Google Analytics sammelt anonyme Daten über das Surfverhalten. So können wir sehen, wie die Besucher die Website nutzen, und die Website verbessern. Diese Cookies werden auch verwendet, um Werbung von EUclaim auf Websites Dritter zu zeigen.