Bereits tausende Beschwerden von Passagieren gab es in diesem Jahr aufgrund von Flugverspätungen und -ausfällen. Von der Urlaubserholung bleibt bei den Betroffenen oft nichts mehr übrig.
Flugchaos statt Erholung
Streiks bei den Billig-Airlines, die Folgen der Air Berlin-Insolvenz und Fehlplanungen der Fluggesellschaften: Flugreisende müssen zurzeit viel Geduld mitbringen. Für einige verwandelt sich der Flug in den Urlaub oder zurück in die Heimat zu einem Höllentrip. Sat.1. NRW stellte in den gestrigen 17.30-Nachrichten eine Familie aus Gütersloh vor, deren Urlaubserholung am Flughafen endete.
Stundenlange Rückreise
Wegen einer Überbuchung des Fliegers musste ein Familienvater auf Menorca bleiben, während seine Frau und Töchter nach Düsseldorf zurück flogen. Seine Rückreise nach NRW dauerte 50 Stunden und führte über Barcelona, Stuttgart, Hannover und Bielefeld. Glücklicherweise hat die Familie Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro pro Person, wie unser Vice President Stefanie Winiarz im Beitrag erklärt. Diesen findet ihr in der Mediathek von Sat.1.
Regelungen für Entschädigungssummen
Die Entschädigungssumme ist nämlich in der EU-Fluggastrechtverordnung nach der Flugdistanz geregelt. Die Stunden, die die Passagiere durch die Verspätung am Flughafen oder an Bahnhöfen verbringen müssen, werden leider nicht berücksichtigt. Laut EU-Verordnung 261 beträgt die Flugdistanz weniger als 1.500 Kilometer, erhält der Passagier 250 Euro. Bei einer Mittelstrecke bis 3.500 Kilometer stehen 400 Euro zu, ab 3.500 Kilometer besteht ein Anspruch auf 600 Euro.
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