Was schön aussieht, sorgt an vielen Flughäfen derzeit für Unruhe. Schnee und Eisglätte ziehen viele Ausfälle und Verspätungen im Flugbetrieb nach sich. Der Flughafen Köln-Bonn musste heute deshalb sogar seinen Betrieb zeitweise einstellen.
Flughäfen kämpfen mit Winterwetter
Seit gestern kommt es bundesweit immer wieder zu heftigem Schnellfall und Eisglätte. Doch nicht nur Autofahrer und Bahnreisende sind von dem Winterwetter betroffen, auch die Lage an den deutschen Airports ist angespannt. Wegen starken Schneefalls waren am Donnerstagmorgen am Flughafen Köln-Bonn von neun bis elf Uhr keine Starts und Landungen möglich, neun Passagierflüge wurden gestrichen. Der Flugbetrieb in Düsseldorf und Frankfurt geht unterdessen weiter, leichte Verspätungen sind nach Flughafenangaben jedoch aufgrund von Enteisungen möglich.
Arktische Kälte im Mittleren Westen der USA
Auch international sorgen Schnee und eisige Kälte an vielen Flughäfen für Chaos. Eine Kältewelle mit bis zu minus 49 Grad legt aktuell Teile der USA lahm, in manchen Bundesstaaten wurde der Katastrophenfall ausgerufen. Bis Mittwochabend fielen im ganzen Land mehr als 3.000 Flüge aus, 2.000 davon in Chicago. Auch für Donnerstag wurden bereits Hunderte Verbindungen gestrichen. Die Flughäfen kamen teils mit dem Enteisen der Maschinen nicht nach.
Was Passagiere jetzt tun können
Der Deutsche Wetterdienst erwartet in der Nacht zum Freitag das nächste Tief, das mit seinen Fronten von Westen auf Deutschland übergreift. Passagieren wird daher geraten, mehr Zeit für die Anreise zu ihrem Flughafen einzuplanen. Reisende können sich auf den Websites der jeweiligen Fluglinien über die Flüge informieren, ob ihr Flug vom Wetter beeinflusst ist. Sollten sie erst am Flughafen von einer Flugverspätung erfahren, stehen ihnen ab zwei Stunden Betreuungsleistungen seitens der Airline zu. Das können kostenlose Getränke oder Snacks sein. Ab einer Flugverspätung von drei Stunden dürfen Passagiere eine alternative Beförderung verlangen oder können ganz vom Flug zurücktreten – bei Erstattung des vollen Ticketpreises.
Fluggastrechte bei Unwetter
Rechtlich sieht es bei Schnee und Eis jedoch schwierig aus: Wetterkapriolen liegen nicht im Verantwortungsbereich der Airline und sind daher von Entschädigungszahlungen nach der EU-Verordnung 261/2004 ausgeschlossen. Ist die Fluggesellschaft jedoch für eine Verzögerung verantwortlich, weil sie beispielsweise ein Flugzeug nicht rechtzeitig enteist, muss sie doch entschädigen. Was der genaue Grund für Ihren Problemflug war und ob Sie einen finanziellen Anspruch haben, können Sie bei uns kostenlos prüfen.
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