RTL West – EUclaim gibt Experten-Statement zu Ryanair-Streiks
Außergewöhnlicher Umstand
Streik ist in Deutschland ein außergewöhnlicher Umstand, in dem Passagiere keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung nach der EU-Verordnung haben. Generell gilt jedoch, dass der Fluggast Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder die Rückerstattung der Ticketkosten hat.
Verhalten im Streikfall
Laut Ryanair seien alle betroffenen Kunden rechtzeitig informiert worden. Wer dennoch erst am Flughafen von der Streichung seines Flugs erfährt, sollte sich den Vorfall schriftlich von der Airline bestätigen lassen, alle Rechnungen – beispielsweise für Getränke oder Taxifahrten – aufbewahren und die Kontaktdaten mit Mitpassagieren austauschen, um sie später möglicherweise als Zeugen benennen zu können. Weitere hilfreiche Tipps findet ihr im Beitrag im Archiv von RTL West.