Stundenlange Verspätungen, zig Ausfälle und eine unglückliche Informationspolitik – am ersten Wochenende ihres neuen Sommerflugplans hat Laudamotion, die Fluglinie von Ex-Formel-1-Fahrer Niki Lauda, europaweit ein heilloses Chaos hinterlassen. Die gute Nachricht: Die meisten Fluggäste dürfen auf eine Entschädigung nach der EU-Verordnung hoffen.
Zwischen dem 1. und 5. Juni waren laut unserer Datenbank 163 Laudamotion-Flüge von Verspätungen oder Ausfällen betroffen. Besonders hart traf es Reisende von und auf die Balearen – stundenlange Verspätungen und eine mangelnde Informationspolitik führten zu tumultartigen Zuständen an den Flughäfen.
Betroffene können Claims einreichen
Trotz des ganzen Ärgers gibt es auch eine gute Nachricht: 78% Prozent der betroffenen Flüge sind laut unseren Analysen entschädigungsberechtigt, betroffene Passagiere dürfen also mit einer finanziellen Entschädigung nach der EU-Verordnung 261 rechnen. Geschädigte könnten in Sekundenschnelle und unverbindlich in Erfahrung bringen, ob und, wenn ja, welche Entschädigungssumme ihnen nach EU-Recht zusteht.
[free_button class="calculatorButton" text="Prüfen Sie jetzt Ihre Entschädigung kostenlos" link="/pruefen-sie-ihren-flug"]
Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen
Flüge sind immer dann entschädigungsberechtigt, wenn die Airline für eine Flugverspätung von mindestens drei Stunden oder eine Annullierung verantwortlich ist. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Streik muss die Fluggesellschaft in der Regel nicht zahlen.
Wir werden Ihre Nachricht innerhalb von drei Arbeitstagen beantworten.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, die für den Betrieb der Website erforderlich sind. Da wir Ihre Privatsphäre respektieren und die Benutzerfreundlichkeit Ihres Besuchs auf unserer Website verbessern möchten, halten wir es für wichtig, dass Sie wissen, wie und warum diese Cookies verwendet werden. Lesen Sie unsere komplette Cookie-Erklärung hier.
Meine Einstellungen:
Funktionelle Cookies & Analytische Cookies (notwendig):Diese Cookies sind für das Funktionieren der Website notwendig. Beispiele hierfür sind Cookies für das Einloggen in Ihre Online-Portal und das Chatten mit unseren Mitarbeitern. Die analytischen Cookies werden zum Sammeln begrenzter, anonymisierter Daten mittels Google Analytics verwendet, wie z. B. die Besucherzahl auf der Website.
Marketing-Cookies (optional):Google Analytics sammelt anonyme Daten über das Surfverhalten. So können wir sehen, wie die Besucher die Website nutzen, und die Website verbessern. Diese Cookies werden auch verwendet, um Werbung von EUclaim auf Websites Dritter zu zeigen.