IT-Störung bei easyJet: Ihre Rechte

Momentan werden viele Flüge annulliert. Ein großer Teil der gestrichenen Flüge ist auf einen IT-Fehler bei easyJet zurückzuführen. Sind Sie von der IT-Störung betroffen? Wir erklären Ihnen, welche Rechte Sie haben.

Ihre Rechte in dieser Situation gemäß der Verordnung 261/2004

Nach der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wird. Die einzige Ausnahme ist, wenn die Fluggesellschaft nicht für den Ausfall verantwortlich gemacht werden kann, z. B. aufgrund eines Ereignisses, auf das die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat. Dazu gehören schlechte Wetterbedingungen, Streiks auf dem Flughafen oder Probleme mit der Flugsicherung.

Wie sieht es aber bei einer IT-Störung aus? Bisher kam es nicht oft vor, dass eine Fluggesellschaft mit einem IT-Ausfall zu kämpfen hatte, der zu Flugausfällen im großen Stil führte. Jedoch können wir feststellen, dass die IT-Störung in den Verantwortungsbereich von easyJet fällt. Das bedeutet, dass easyJet für die Ausfälle haftbar ist. EasyJet ist verpflichtet, einen Ersatzflug für Sie zu finden oder Ihnen die Ticketkosten zu erstatten. Außerdem haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004, zumindest wenn Sie mehr als 3 Stunden später oder 1 Stunde früher an Ihrem Zielort ankommen.

Alternativer Flug

Wenn Ihr Flug aufgrund des IT-Ausfalls bei easyJet gestrichen wurde, muss easyJet Ihnen einen Alternativflug anbieten. Falls kein geeigneter Alternativflug gefunden werden kann, ist easyJet verpflichtet, die Ticketkosten zu erstatten und haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung

Bietet easyJet einen alternativen Flug an, kommen Sie aber mehr als 1 Stunde früher oder 3 Stunden später an? Dann haben Sie trotzdem Anspruch auf eine Entschädigung.

Den Alternativflug können Sie auch ablehnen. Zum Beispiel, falls er nicht in Ihre Reiseplanung passt. Wenn Sie den Alternativflug ablehnen, ist easyJet verpflichtet, Ihnen Ihre Ticketkosten zu erstatten.

Wenn Sie selbst einen anderen Flug buchen und wenn der alternative Flug teurer ist als der ursprüngliche Flug von easyJet, muss easyJet Ihnen die zusätzlichen Kosten erstatten.

Entschädigung für abweichende Ankunftszeiten

Wenn Sie sich entscheiden, den Alternativflug wahrzunehmen und mehr als 1 Stunde früher oder 3 Stunden später an Ihrem Zielort ankommen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der zurückgelegten Flugstrecke ab. Bei Flügen von weniger als 1.500 Kilometern haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro pro Person. Ein großer Teil der Flüge von easyJet sind Urlaubsflüge, die in diesen Radius fallen. Ist die Entfernung zu Ihrem Zielort größer als 1.500 Kilometer? Dann haben Sie Anspruch auf 450 Euro Entschädigung pro Person oder sogar 600 Euro für einen Flug über 3.500 km.

Wie können Sie Ihr Geld zurückbekommen, wenn Sie durch die IT-Störung bei easyJet geschädigt wurden?

Wenn Sie ein Flugticket von easyJet haben, können Sie einen Antrag auf Entschädigung für Ihren annullierten Flug, auf Erstattung der Ticketkosten oder auf Erstattung der zusätzlichen Kosten für den von Ihnen gebuchten Alternativflug stellen.

Das können Sie bequem über EUclaim erledigen. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen. Sie zahlen nur dann eine feste Provision von 29 Prozent an EUclaim, wenn easyJet gezahlt hat. Das schließt auch etwaige Gerichtsverfahren ein. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern und werden nicht mit unkalkulierbaren Kosten konfrontiert, die den Ihnen zustehenden Betrag schnell übersteigen können. Außerdem zahlen Sie uns nichts, solange Sie Ihr Geld nicht erhalten haben.

Wenn Ihr Flug im Rahmen einer Pauschalreise erfolgt, bei der Ihr Flugticket Teil einer kompletten Reise ist, können Sie sich an den Reiseveranstalter wenden.

Reichen Sie Ihren Antrag ein

Prüfen Sie in unserer Datenbank, ob Sie für Ihren Flug Anspruch auf Entschädigung haben und reichen Sie Ihren Antrag gleich ein. Es dauert nur wenige Minuten.

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