Ab nächster Woche wollen die in der Gewerkschaft Ufo organisierten Kabinencrews von Lufthansa und deren Billigtöchtern Eurowings und Germanwings in eine zweiwöchige Urabstimmung gehen. Daraufhin will die Gewerkschaft mitteilen, wann und wo Arbeitsniederlegungen stattfinden werden. Hintergrund des Streits ist der aufgekündigte Tarifvertrag zwischen den Beschäftigten und Lufthansa. Die größte deutsche Airline erkennt die Kündigung allerdings nicht an und verlautbarte „einen Streik kann es nicht geben“.
Droht ein neuer Chaos-Sommer?
Vertreter der Gewerkschaft Ufo sprechen von einem neuen Chaos-Sommer an deutschen Flughäfen. Denn ein Streik der Flugbegleiter würde genau in die Zeit fallen, wenn in dutzenden Bundesländern die Schulferien beginnen. Kommt es zu einem Streik müssen in der Regel sehr viele Flüge gestrichen werden. Aufgrund des hohen Passagieraufkommens während der Ferien, wären besonders viele Reisende betroffen.
Fluggäste können Entschädigung erhalten
Wenn wegen der angekündigten Streiks Flüge gestrichen werden oder sich um mehr als drei Stunden verspäten, haben betroffene Passagiere unter Umständen Anspruch auf finanzielle Entschädigung von der Airline. Je nach Flugstrecke stehen Fluggästen laut EU-Verordnung zwischen 250 und 600 Euro zu. Seit einem Urteil des EuGH sind Ausfälle und Verspätungen wegen eines Streiks nicht mehr in jedem Fall ein sogenannter außergewöhnlicher Umstand, bei dem die Airline nicht zahlen muss. Außerdem haben Flugreisende ab einer Verspätung von mindestens zwei Stunden auch Anspruch auf angemessene Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft. Dazu gehören Getränke und Snacks sowie bei längeren Verzögerungen auch eine Hotelübernachtung.
EUclaim steht auf der Seite der Passagiere
Wir nehmen unabhängig von der unklaren Rechtslage bei Streiks die Fälle betroffener Passagiere an und werden gemeinsam mit unseren spezialisierten Anwälten in einigen Testfällen vor Gericht ziehen. Dabei gehen wir, wenn nötig, bis vor den EuGH, um die Fluggastrechte in Europa zu stärken.