Flugausfälle wegen Personalmangel: Airlines müssen zahlen

Statt Sonne, Meer und Palmen erwartet viele Urlauber momentan das reinste Chaos: lange Schlangen am Flughafen, verspätete und sogar gestrichene Flüge. Die Nerven liegen blank, mancherorts kam es gar zu körperlichen Auseinandersetzungen. Wer seine Rechte gut kennt, kann sich bei allem Frust zumindest eine Entschädigung sichern.

Lange Schlangen in Düsseldorf, 900 gestrichene Flüge allein bei der Lufthansa und ein ausgedünnter Flugplan in Frankfurt. Kein Zweifel, das Sommerflugchaos hat längst auch Deutschland erreicht. Der Grund: Personalmangel. Während der Pandemie haben Airlines und Flughäfen massiv Stellen gestrichen. Jetzt, wo der Reiseverkehr wieder stark anzieht, fehlen an allen Ecken und Ende Mitarbeitende: bei der Passagierkontrolle, der Flugzeugabfertigung und selbst bei den Flugbegleitern. Die Not treibt bei einigen Airlines bereits seltsame Blüten. So hat der britische Billigflieger Easyjet inzwischen bei seinen Flugzeugen zum Teil die hintere Sitzreihe ausgebaut, um die Passagierzahl zu senken und so weniger Flugbegleiter einsetzen zu müssen. Und die Lage könnte sich noch verschlimmern.

Drohen auch Streiks?

Leider ja. Bei Easyjet in Berlin hat es bereits Warnstreiks gegeben. Die Fluggesellschaft will erneut Jobs nach Portugal verlagern, um Kosten zu sparen. Bei der Lufthansa gibt es unterdessen Ärger mit den Piloten. Sie fürchten um ihre Jobs, falls Tochtergesellschaften wie Eurowings im Konzern noch größer werden. Einigen sich beide Seiten nicht bis Ende Juni, droht mitten in der ohnehin schon angespannten Sommersaison auch noch ein Streik. 

Wann haben Sie Recht auf Entschädigung?

Die gute Nachricht für alle Flugurlauber: Streik und Personalmangel sind keine außergewöhnlichen Vorkommnisse, wie es etwa die Corona-Pandemie war. Kommt es deshalb zu Verspätungen von mehr als drei Stunden oder im schlimmsten Fall sogar zu Flugausfällen, tragen die Airlines die Verantwortung und müssen zahlen. Zwischen 250 und 600 Euro stehen den Passagieren zu, je nach Flugstrecke.

Gibt es auch Ausnahmen?

Ja. Wird ein Flug bereits 14 Tage vor dem geplanten Reisetermin abgesagt, haben Fluggäste leider kein Recht auf Entschädigung. Auch bei Flügen, die außerhalb der EU starten, können sie leer ausgehen – nämlich dann, wenn ihre Airline nicht in der Europäischen Union sitzt. Fliegen Passagiere also zum Beispiel mit Air France von Peking nach Düsseldorf, haben Sie im Fall der Fälle Anspruch auf Entschädigung –fliegen Sie dieselbe Strecke mit Air China, dann nicht.

Was soll ich tun, wenn mein Flug mehr als 14 Tage vorab annulliert wird?

In diesem Fall sollte man sich unbedingt mit der Airline in Verbindung setzen und eine Alternative einfordern. Das können andere Flüge oder bei Kurzstrecken auch eine Bahnfahrt sein. Wichtig ist: Die alternative Reisemöglichkeit muss so früh wie möglich stattfinden und vergleichbar sein mit den ursprünglichen Reisebedingungen. 

Was gilt bei Pauschalreisen?

In dem Fall ist der Reiseveranstalter, bei dem die Passagiere gebucht haben, ihr Ansprechpartner. Er muss sich um einen Alternativflug kümmern. Verlieren sie dadurch eventuell einen Urlaubstag, könnten sie dafür Ansprüche beim Reiseveranstalter anmelden.

Was passiert, wenn die Airline sich weigert zu zahlen?

Es kann durchaus sein, dass Fluggesellschaften den Passagieren zunächst eine Entschädigung verweigern. Zum Beispiel könnten sie angeben, dass Personalmangel ein außergewöhnlicher Umstand sei. Schließlich gibt es noch keine Gerichtsurteile dazu und damit auch keine Rechtssicherheit. Passagiere sollten sich deshalb unbedingt von Fachleuten vertreten lassen. EUClaim macht sich kompetent für die Rechte der Fluggäste stark.

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