Abflüge aus Deutschland betroffen

Fluggäste der Lufthansa müssen am 07. und 08. November mit erheblichen Störungen rechnen. Die Flugbegleiter folgen dem Aufruf der Gewerkschaft UFO und legen für 48 Stunden ihre Arbeit nieder. Am 07.11. fallen rund 700 Flüge aus, am 08.11. wurden 600 Flüge gestrichen. Auf ihrer Website hat die Fluggesellschaft einen Sonderflugplan für alle betroffenen Passagiere veröffentlicht. Sie haben die Möglichkeit, ihren Flug umzubuchen oder auf innerdeutschen Strecken in ein Ticket für die Bahn umzuwandeln. Alle Flüge der Lufthansa-Töchter wie Eurowings und Sunexpress finden planmäßig statt.

Vor Gericht gescheitert

Lufthansa kritisierte den Streikaufruf der Gewerkschaft und hatte gestern noch versucht, den Ausstand zu verhindern. Das Arbeitsgericht Frankfurt sowie das hessische Landesarbeitsgericht lehnten die Berufung ab. Bereits am 20. Oktober hatte die UFO einen 19-stündigen Streik bei vier Lufthansa-Tochtergesellschaften ausgetragen, wodurch mehr als 100 Flüge annulliert wurden. Hintergrund der Streiks sind die Forderungen der Flugbegleiter nach mehr Lohn. Seit Monaten lehnt die Fluggesellschaft Verhandlungen mit der UFO ab.

Entschädigung bei Streik?

Passagiere, deren Flug wegen des Streiks gestrichen wurde oder mit mehr als drei Stunden Verspätung gelandet ist, haben möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Seit einem wegweisenden Urteil des EuGH im letzten Jahr gilt ein Flugausfall aufgrund von Streik nicht mehr in jedem Fall als außergewöhnlicher Umstand. Daher werden Streiks immer als Einzelfälle beurteilt.

Aktualisiert: 07.11.19

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