Wir helfen beim Einfordern Ihrer Entschädigung bei Annullierungen in Köln/Bonn
Wurde Ihr Flug in oder nach Köln/Bonn innerhalb von vierzehn Tagen vor dem geplanten Abflug gestrichen? Dann könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Um herauszufinden, ob Sie Recht auf Entschädigung haben, schauen Sie nach, ob Ihr Flug in unserer Liste mit den aktuellen Flugproblemen in Köln/Bonn aufgelistet wird oder nutzen Sie unseren Entschädigungskalkulator für den Schnell-Check.
Flughafen Köln/Bonn – Konrad Adenauer
Zwölf Kilometer von Köln und 16 Kilometer von Bonn entfernt liegt der Flughafen „Konrad Adenauer“, besser bekannt als Flughafen Köln/Bonn. Gemessen an den bundesweiten Passagierzahlen liegt der Airport auf Platz 6, im Frachtbereich ist er die Nummer 3. Als langjähriger Regierungsflughafen und Sitz der deutschen Luftwaffe ist Köln/Bonn einer der wenigen deutschen Flughäfen ohne Nachtflugverbot. Aus Lärmschutzgründen praktiziert der Airport bei Nachtlandungen deshalb den sogenannten „Continuous Decent Approach“ (CDA): Dabei schaltet der Pilot die Triebwerke seines Flugzeugs während des Sinkflugs in den Leerlauf und reduziert so deutlich den Fluglärm.
2003 wurde die prägende Corporate Identity mit den bunten Icons und frechen Piktogrammen eingeführt, die die Passagiere auch heute noch auf ihrem Weg durch den Flughafen begleiten. Ebenfalls bezeichnend für den Airport: Seine ganz eigene Musik. Und die hat eine ganz besondere Geschichte: Der britische Musiker Brian Eno war Ende der 1970er so genervt von der Hintergrundbeschallung in seinem Terminal, das er kurzerhand einen eigenen Soundtrack für den Flughafen Köln/Bonn komponierte. Das Ganze begründete ein eigenes Genre, das inzwischen in der Musikwissenschaft als „Ambiente“ bekannt ist. Hier könnt ihr in „Music for Airports“ reinhören.
Das sagen unsere Kunden, die ein Problem am Flughafen Köln/Bonn hatten:
Voraussetzungen für Entschädigung bei Flugannullierung am Flughafen Köln/Bonn
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Entschädigung erfüllt sein:
- Sie sind entweder
- mindestens zwei Stunden mit dem Ersatzflug verspätet an Ihrem Ziel eingetroffen oder
- Sie haben keinerlei Ersatzflug erhalten und haben auch selbst keinen gebucht.
- Sie sind
- innerhalb der EU gestartet oder
- außerhalb der EU gestartet, aber in der EU gelandet und der Flug wurde von einer Fluggesellschaft mit Hauptsitz in der EU durchgeführt.
- Die Verspätung ist auf ein Verschulden der Fluggesellschaft zurückzuführen. Es liegen also keine außergewöhnlichen Umstände vor.
Außerdem ist es wichtig, wann Sie genau über die Flugannullierung von Köln/Bonn informiert wurden. Lesen Sie hier mehr zu den Annullierungsfristen.
Ein Beispiel: Sie wurden am Tag des geplanten Abflugs darüber informiert, dass Ihr Flug von Palma de Mallorca nach Köln/Bonn kurzfristig aufgrund eines technischen Defekts annulliert wurde und erhalten einen Ersatzflug, mit dem Sie erst 6 Stunden später Ihr Ziel erreichen. Ihnen stünden dann gemäß EU-Verordnung 250 € Entschädigung zu.
Die Fluggastrechte regeln die Höhe der Entschädigung
Handelt es sich bei dem Flug um eine Kurzstrecke, dann erhalten Passagiere gemäß EU-Verordnung 250 € pro Person von der Fluggesellschaft. Dabei handelt es sich um Flüge, die nicht länger als 1.500 km lang sind. Bei Flugstrecken zwischen 1.500 km und 3.500 km gibt es 400 € Entschädigung und bei Langstrecken von über 3.500 km erhalten Passagiere sogar 600 €. Letzteres gilt jedoch nur für Flüge, die über die Grenzen der EU hinaus gehen. Die EU-Verordnung 261/2004 greift lediglich bei Flügen, die in der EU gestartet oder gelandet sind.
Entschädigungssummen gemäß EU-Verordnung
Aber Achtung: Bei einem Flug mit einer Länge von 3.500 km oder mehr und einer Verspätung zwischen drei und vier Stunden haben Sie laut der sogenannten Sturgeon-Entscheidung ein Recht auf 50 Prozent der Entschädigung.
Ermitteln Sie Ihre Flugdistanz
Erhalten Sie Geld zurück für Ihre Flugannullierung in Köln/Bonn
Wurde Ihr Flug in Köln/Bonn kurzfristig annulliert und haben Sie das Endziel mit dem Ersatzflug mindestens zwei Stunden später als ursprünglich geplant erreicht? Oder wurden Sie auf keinen Ersatzflug umgebucht und haben Sie auch selber keinen gebucht? Unter Umständen steht Ihnen in diesen Fällen gemäß EU-Verordnung eine Entschädigung von bis zu 600 € zu. Um herauszufinden, ob Sie entschädigungsberechtigt sind, suchen Sie Ihren Flug in unserer Liste mit den aktuellen Flugproblemen in Köln/Bonn. Können Sie Ihren Flug nicht finden? Dann nutzen Sie unseren Kalkulator und geben Sie Ihre Flugdaten ein. Sie erfahren sofort, ob Ihnen eine Entschädigung gemäß unserer Flugdaten zusteht.
EUclaim setzt sich für Passagiere ein und sorgt dafür, dass sie bekommen, worauf sie Anspruch haben. Wir arbeiten mit einer Erfolgsprovision, sodass unsere Kunden keinerlei Kostenrisiko haben. Außerdem gibt es keine versteckten Zusatzkosten. Vertrauen Sie dem Experten für Passagierrechte.
Aktuell annullierte Flüge
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W6 2888
Fr. 5. März 2021
Köln Bonn (CGN)
12:45 UhrVienna Intl. / Wien (VIE)
14:34 Uhr -
W6 2887
Fr. 5. März 2021
Vienna Intl. / Wien (VIE)
10:21 UhrKöln Bonn (CGN)
12:10 Uhr -
W6 7302
Di. 9. Februar 2021
Köln Bonn (CGN)
09:41 UhrKiev - Zhulyany (IEV)
13:30 Uhr -
EW 8071
Mo. 18. Januar 2021
Köln Bonn (CGN)
15:50 UhrBerlin Brandenburg Airport (BER)
17:00 Uhr -
EW 8070
Mo. 18. Januar 2021
Berlin Brandenburg Airport (BER)
14:00 UhrKöln Bonn (CGN)
15:10 Uhr -
TK 1676
Fr. 8. Januar 2021
Köln Bonn (CGN)
17:55 UhrIstanbul New Airport (IST)
23:05 Uhr -
TK 1676
Do. 7. Januar 2021
Köln Bonn (CGN)
17:55 UhrIstanbul New Airport (IST)
23:05 Uhr -
W6 4518
Mi. 6. Januar 2021
Köln Bonn (CGN)
08:55 UhrVarna (VAR)
12:35 Uhr -
W6 4517
Mi. 6. Januar 2021
Varna (VAR)
06:30 UhrKöln Bonn (CGN)
08:25 Uhr -
EW 5411
Sa. 2. Januar 2021
Las Palmas (LPA)
15:45 UhrKöln Bonn (CGN)
21:16 Uhr