Frau wartend am Flughafen auf Verspäteter Flug

Wurde Ihr Flug von oder nach Karlsruhe/Baden-Baden annulliert?

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Wir helfen beim Einfordern Ihrer Entschädigung bei Annullierungen in Karlsruhe/Baden-Baden

Wurde Ihr Flug in oder nach Karlsruhe/Baden-Baden innerhalb von vierzehn Tagen vor dem geplanten Abflug gestrichen? Dann könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Um herauszufinden, ob Sie Recht auf Entschädigung haben, schauen Sie nach, ob Ihr Flug in unserer Liste mit den aktuellen Flugproblemen in Düsseldorf aufgelistet wird oder nutzen Sie unseren Entschädigungskalkulator für den Schnell-Check.

Voraussetzungen für Entschädigung bei Flugannullierung am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Entschädigung erfüllt sein:

  • Sie sind entweder
    • mindestens zwei Stunden mit dem Ersatzflug verspätet an Ihrem Ziel eingetroffen oder
    • Sie haben keinerlei Ersatzflug erhalten und haben auch selbst keinen gebucht.
  • Sie sind
    • innerhalb der EU gestartet oder
    • außerhalb der EU gestartet, aber in der EU gelandet und der Flug wurde von einer Fluggesellschaft mit Hauptsitz in der EU durchgeführt.
  • Die Verspätung ist auf ein Verschulden der Fluggesellschaft zurückzuführen. Es liegen also keine außergewöhnlichen Umstände vor.
in Beispiel: Sie wurden am Tag des geplanten Abflugs darüber informiert, dass Ihr Flug von Düsseldorf nach Varadero, Kuba kurzfristig aufgrund eines technischen Defekts annulliert wurde und erhalten einen Ersatzflug, mit dem Sie erst 5 Stunden später Ihr Ziel erreichen. Ihnen stünden dann gemäß EU-Verordnung 600 € Entschädigung zu.

Die Fluggastrechte regeln die Höhe der Entschädigung

Handelt es sich bei dem Flug um eine Kurzstrecke, dann erhalten Passagiere gemäß EU-Verordnung 250 € pro Person von der Fluggesellschaft. Dabei handelt es sich um Flüge, die nicht länger als 1.500 km lang sind. Bei Flugstrecken zwischen 1.500 km und 3.500 km gibt es 400 € Entschädigung und bei Langstrecken von über 3.500 km erhalten Passagiere sogar 600 €. Letzteres gilt jedoch nur für Flüge, die über die Grenzen der EU hinaus gehen. Die EU-Verordnung 261/2004 greift lediglich bei Flügen, die in der EU gestartet oder gelandet sind.

Entschädigungssummen gemäß EU-Verordnung

Die Distanz des Fluges entscheidet über Entschädigungshöhe

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Wurde Ihr Flug in Karlsruhe/Baden-Baden kurzfristig annulliert und haben Sie das Endziel mit dem Ersatzflug mindestens zwei Stunden später als ursprünglich geplant erreicht? Oder wurden Sie auf keinen Ersatzflug umgebucht und haben Sie auch selber keinen gebucht? Unter Umständen steht Ihnen in diesen Fällen gemäß EU-Verordnung eine Entschädigung von bis zu 600 € zu. Um herauszufinden, ob Sie entschädigungsberechtigt sind, suchen Sie Ihren Flug in unserer Liste mit den aktuellen Flugproblemen in Düsseldorf. Können Sie Ihren Flug nicht finden? Dann nutzen Sie unseren Kalkulator und geben Sie Ihre Flugdaten ein. Sie erfahren sofort, ob Ihnen eine Entschädigung gemäß unserer Flugdaten zusteht.

EUclaim setzt sich für Passagiere ein und sorgt dafür, dass sie bekommen, worauf sie Anspruch haben. Wir arbeiten mit einer Erfolgsprovision, sodass unsere Kunden keinerlei Kostenrisiko haben. Außerdem gibt es keine versteckten Zusatzkosten. Vertrauen Sie dem Experten für Passagierrechte.

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