Worauf haben Passagiere Anspruch bei Flugproblemen?

Die Sommerferien haben gerade erst begonnen – und schon jetzt sind viele deutsche Flughäfen aufgrund von Personalmangel überlastet. Vielerorts müssen Passagiere stundenlang vor den Check-in-Schaltern und der Sicherheitskontrolle warten und verpassen so ihre Flüge. Häufig werden Verbindungen von den Airlines sogar komplett gestrichen. Ärger und Frustration sind vorprogrammiert. Und auch, wenn es darum geht, das Geld zurück oder eine Entschädigung zu bekommen, treten Probleme auf. Hinzu kommt, dass viele Passagiere ihre Rechte nicht kennen und nicht wissen, worauf sie Anspruch haben. Dabei steht ihnen der Passagierrechtdienstleister EUclaim zur Seite, der für Fluggäste Entschädigungsansprüche gegenüber Airlines durchsetzt.

Für Fluggäste ist es im Sommer 2022 wahrlich kein Vergnügen, in den Urlaub zu fliegen. Die Reiselust wird bei Hunderttausenden Passagieren auf die Probe gestellt und wandelt sich nicht selten in Reisefrust. Der Grund: Wegen der Coronapandemie haben Airlines und Firmen, die für die Sicherheitskontrollen an den Flughäfen zuständig sind, massenhaft Mitarbeiter entlassen müssen. Jetzt, wo sich der Flugverkehr wieder auf Vorkrisenniveau bewegt, fehlen Tausende Mitarbeiter, um die Passagiere abzufertigen. Die Folge: Fluggäste müssen stundenlang vor den Check-in-Schaltern und Sicherheitskontrollen warten. Viele von ihnen verpassen dadurch ihren Abflug. Nicht wenige Flüge werden im Vorfeld sogar ganz gestrichen, weil die Kapazitäten der Airlines und Flughäfen erschöpft sind.

Die Rechte der Passagiere

Die einzige gute Nachricht für Passagiere: Die EU-Fluggastrechteverordnung sichert ihnen in vielen Fällen eine Erstattung der Ticketkosten oder sogar eine Entschädigung zu.

Wenn der Flug mindestens 14 Tage im Voraus annulliert wurde, erhalten sie zumindest die Ticketkosten zurück. „Das war es aber dann auch schon“, weiß Hendrik Noorderhaven, Geschäftsführer von EUclaim. Das Unternehmen unterstützt Fluggäste dabei, ihre Rechte gegenüber Airlines durchzusetzen. „Wenn man keine Pauschalreise, sondern das Flugticket unabhängig von Unterkunft und Mietwagen gebucht hat, hat man gegenüber der Airline keine Ansprüche, auch diese Kosten erstattet zu bekommen.“

Anders sieht es aus, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde. Im besten Fall schlägt die Fluggesellschaft einen Alternativflug vor. Sollte dieser viel früher oder später starten, haben Passagiere unter Umständen Entschädigungsansprüche, die von 250 bis 600 Euro pro Ticket reichen.

Glück haben diejenigen, die eine Pauschalreise gebucht hat und der Flug mindestens 14 Tage im Voraus gestrichen wurde. „In dem Fall bekommt man das gesamte Geld zurück“, so Noorderhaven. Mehr als ärgerlich ist es trotzdem, denn in der Kürze der Zeit dürfte es ein schwieriges Unterfangen werden, eine alternative Reise zu einem ähnlichen Preis zu finden.

Ansprüche bei Problemen und langen Wartezeiten

Wenn ein Flug zwar stattfindet, am Flughafen aber wegen Überfüllung große Probleme auftreten, haben Passagiere unter Umständen ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Gleiches gilt, wenn ein Flug mindestens drei Stunden verspätet ist.

Wer seinen Flug verpasst hat, weil er lange am Check-in oder bei der Sicherheitskontrolle warten musste, schaut hingegen in die Röhre. Weder Fluggesellschaft noch Flughafen können dafür verantwortlich gemacht werden. „Da bringt es auch nichts, wenn man nachweisen kann, dass man sehr zeitig vor Ort war.“

Kostenlos Ansprüche überprüfen

Ob Fluggästen tatsächlich eine Entschädigung zusteht, können sie mit dem kostenlosen Kalkulator auf euclaim.de überprüfen. Er wird täglich mit 13 Millionen flugrelevanten Datensätzen gespeist und kann somit exakt angeben, ob es sich lohnt, einen Antrag auf Entschädigung einzureichen.

Über EUclaim

EUclaim ist ein Dienstleister, der für Fluggäste Entschädigungsansprüche gegenüber Airlines durchsetzt, die den Passagieren aufgrund von Flugverspätungen oder -ausfällen zustehen. Die Rechtsgrundlage bildet dabei die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. EUclaim nutzt für die Prüfung und Bestätigung von Entschädigungsansprüchen gegenüber Fluggesellschaften die Datenbank des Schwesterunternehmens Lennoc Flight Intelligence. In dieser weltweit einzigartigen Datenbank werden täglich rund 13 Millionen flugrelevante Datensätze erfasst und ausgewertet. Die Daten bilden die Grundlage dafür, Flugpassagieren zu ihrem Recht zu verhelfen. Seit 2007 hat EUclaim bereits weit über eine halbe Million Passagiere erfolgreich vertreten.

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