Urteil zu Fluggastrechten: Kinder ohne eigenen Sitzplatz erhalten keine Entschädigung
27. Mai 2014
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Bei verspäteten oder annullierten Flügen haben Fluggäste das Recht auf eine Ausgleichszahlung. Das gilt allerdings nicht für Kleinkinder und Babys, die kostenlos auf dem Schoß ihrer Eltern mitfliegen.
Das gehe aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt hervor (Az.: 7 S 99/13), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift “ReiseRecht aktuell”
Wer nicht bezahlt, wird nicht entschädigt
Im konkreten Fall hatte eine Familie eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Die einjährige Tochter saß während des Fluges auf dem Schoß ihrer Eltern und flog umsonst.
Weil sich der Rückflug um mehr als sechs Stunden verspätete, forderte der Vater laut “ReiseRecht aktuell” Ausgleichsleistungen von der Fluggesellschaft – auch für die Tochter.
Zu Unrecht, befand nun das Landgericht in der Berufung, nachdem die Klage bereits vor dem Amtsgericht gescheitert war. Die Einjährige habe nicht für ihr Flugticket bezahlt und keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz gehabt, so die Argumentation der Richter. In einem solchen Fall greife die EU-Fluggastrechteverordnung nicht.
Kleinkinder gehen leer aus
Das Urteil bestätigt eine bestehende Praxis: Kleinkinder, die umsonst fliegen, haben bei Verspätungen und Annullierungen keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen.
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