Kehrtwende: Fluggastrechte bleiben bestehen – erstmal

Gute Nachricht für Fluggäste in der EU: Die Entschädigungsansprüche bei Verspätungen und Annullierungen bleiben in der jetzigen Form bestehen – jedenfalls in nächster Zeit.

Nach dem monatelangen Ringen um die Fluggastrechte in der Europäischen Union (EU) sind die geplanten Einschränkungen für Fluggäste erst einmal vom Tisch.

Offizieller Grund für die Aussetzung der Debatte seien Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten Spanien und Großbritannien, berichtet der Tagesspiegel.

Diese hätten sich nicht über den Status des Flughafens von Gibraltar einigen können.

Offenbar habe es aber auch erhebliche Differenzen zwischen den unterschiedlichen Position gegeben. Somit werde das Thema während der griechischen und vermutlich auch während der anschließenden italienischen Ratspräsidentschaft nicht mehr aufgenommen.

Entschädigungsansprüche von Fluggästen bleiben wie gehabt

Damit sind zwei bedeutende Einschränkungen in den Rechten für Fluggäste erst einmal vom Tisch: Erstens bleibt der Anspruch auf eine Entschädigung ab einer Verspätung von drei Stunden bestehen. Diese Frist sollte auf bis zu zwölf Stunden angehoben werden.

Noch wichtiger ist aber, dass Fluggesellschaften auch weiterhin für technische Defekte haften sollen. Solche Defekte sollten bei regelmäßiger Wartung künftig als “außergewöhnliche Umstände” gewertet werden, in einer Reihe mit Streiks, Vulkanausbrüchen oder extremen Wetterverhältnissen. Bei solchen Problemen müssen Airlines ihre Fluggäste nicht entschädigen.

Nach EUclaim-Schätzungen sind aber bis zu 95 Prozent der Entschädigungsforderungen auf technische Defekte zurückzuführen, so dass es künftig praktisch kaum noch berechtigte Ansprüche gegeben hätte.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Mit dieser Entwicklung wird eine Debatte zunächst auf Eis gelegt, über die wir an dieser Stelle seit Monaten berichtet haben. Auf Initiative der Europäischen Kommission hatten vor allem Großbritannien und die Niederlande auf eine Änderung der Fluggastrechte zugunsten der Airlines gedrängt.

Wir von EUclaim freuen uns mit den Fluggästen, blicken aber auch einen Schritt weiter. Denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Auf Druck der Airline-Lobby könnte dieses Thema zu einem späteren (noch unbekannten) Zeitpunkt wieder auf der Agenda landen.

Wir hoffen, dass sich die Bundesregierung dann an ihr Versprechen erinnert, sich für die Rechte von Verbrauchern einzusetzen. Sie hatte sich in der Debatte um Fluggastrechte lange zurückgehalten, am Ende allerdings Stellung zugunsten der Verbraucher bezogen.

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