Technischer Defekt KLM ist kein außergewöhnlicher Umstand
Das Gericht hat die Gesetzgebung sorgfältig im Urteil gegen die KLM für den Flug aus 2010 angewendet. Das Meßsystem, welches an der Außenseite des Cockpits sitzt, funktionierte nicht ordnungsgemäß. Wegen des unterwegs entstehenden kalten Luftstroms durfte das Flugzeug nicht abfliegen. Der Richter urteilte, dass ein technisches Problem, welches kurz vor dem Start während des Starts der Systeme entdeckt wird, kein außergewöhnlicher Umstand ist. Die Passagiere haben sehr wohl Anspruch auf eine finanzielle Ausgleichsleistung.
Wir gratulieren alle 33 Passagiere mit diesem Sieg und werden sie persönlich mit dieser fantastischen Nachricht informieren.