Schnee wird angesagt. Was nun?

Was können Sie als Passagier dann tun und was sind Ihre Rechte? Behalten Sie die Berichterstattungen im Auge. Wenn Sie sicher sein wollen, ob Ihr Flug (planmäßig) abfliegt, können Sie am Besten Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen. Weiter ist es nützlich, die Webseite des Flughafens zu beobachten. Hier werden die aktuellen Informationen angegeben.

Des Weiteren haben Sie ab einer 2-stündigen Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen. Die Fluggesellschaft muss Ihnen dann Mahlzeiten und Erfrischungen anbieten. Alle extra gemachten Kosten, wie für eine Hotelübernachtung, für Taxikosten oder Kosten für Kommunikationsmöglichkeiten, müssen erstattet werden. Sie haben kein Anspruch auf eine zusätzliche  finanzielle Ausgleichsleistung gemäß der EG Verordnung 261/2004, da schlechte Wetterbedingungen ein außergewöhnlicher Umstand sind.

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Technischer Defekt KLM ist kein außergewöhnlicher Umstand

Schnee sorgt für Probleme im Flugverkehr
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