Schnee sorgt für Probleme im Flugverkehr

Leider können Passagiere keinen Ausgleichsanspruch geltend machen, wenn der Aufenthalt auf den Flughäfen durch diese schlechten Wetterbedingungen länger dauert. Diese Wetterbedingungen sind nämlich außergewöhnliche Umstände. Die Fluggesellschaft kann hierfür nicht verantwortlich gehalten werden und hätte dies auch nicht verhindern können.

Wie bereits eher mitgeteilt, gilt der Anspruch auf Betreuungsleistungen. Bewahren Sie alle Belege für Mahlzeiten und Erfrischungen wenn Ihr Flug verspätet ist.

Wir wünschen allen gestrandeten Passagiere viel Kraft. Für den Rest wünschen wir ein schönes, winterliches Wochenende mit viel Schneevergnügen.

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