Das Verfassungsgericht wird in den Verfahren nicht selbst entscheiden, sondern die Urteile daraufhin überprüfen, ob das formelle und materielle Recht ordnungsgemäß angewandt wurde. Die Fluggesellschaften vertreten die Ansicht, dass Vorinstanzen ihre Urteile unter Verletzung des formellen und materiellen Rechts gefällt haben. Fraglich ist, ob das Verfassungsgericht nun urteilen wird, dass die Verfahren unter ordnungsgemäßer Anwendung des formellen und materiellen Rechts erneut in den Vorinstanzen durchgeführt werden müssen. Betroffen sind Fälle gegen die Fluggesellschaften KLM, Transavia und Martinair.
Das Verfassungsgericht hatte im Juni 2012 beschlossen, diese Fälle bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem ähnlich gelagerten Fall auszusetzten. Am 23. Oktober 2012 hat der Europäische Gerichtshof nun entschieden und seine vorangegangene Rechtsprechung bestätigt. Als Antwort darauf hat das Verfassungsgericht die ihm zur Entscheidung vorgelegten Fälle wieder eröffnet.
Am 4. Januar 2013 wird bekannt gegeben, wann der Generalstaatsanwalt seine Schlussfolgerung anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs abgibt. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir dies auf www.euclaim.de mitteilen.
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