Streik am Flughafen Frankfurt: Ihre Rechte

50 annullierte Flüge verzeichnete der Flughafen Frankfurt am Freitag 21. Februar 2014. Der Tagesspiegel berichtete über den Stand und riet allen Passagieren, gar nicht erst zum Flughafen zu fahren. Elektronische Flugtickets können im Reisebüro oder online in Bahntickets eingetauscht werden. In jedem Fall sollten sich Reisende über den Status ihres Fluges informieren und je nach Situation abwägen. Das Ticket kann demnach entweder mit einem Zugticket verrechnet werden oder man bucht den Flug um.

Da es sich bei einem Streik um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, können Passagiere keine Entschädigungsansprüche geltend machen. Doch die Fluggesellschaften haben für eine alternative Reisebeförderung zu sorgen. Für diejenigen Passagiere, die am Flughafen gestrandet sind, gilt: Verpflegung und Übernachtungen müssen gestellt werden.

EUclaim hält Sie über die Entwicklungen am Frankfurter Flughafen auf dem Laufenden und ist bei Fragen für Sie da.

Lesen Sie hier den ausführlichen Artikel im Tagesspiegel.

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