Sie dürfen nicht mit – Warum Flüge überbucht werden
Schuld daran sind die sogenannten „No-shows“: Gemeint sind damit Passagiere, die ihren Flug einfach nicht antreten. Business- und First-Class-Kunden buchen Flüge häufig kurzfristig um. Und Besitzer von besonders günstigen Tickets lassen auch mal eine Reise ausfallen, wenn ihnen etwas Wichtiges dazwischenkommt. Oft sind auch Kombi-Tickets billiger als One-Way-Tickets. Viele Passagiere buchen einfach die günstigere Variante und lassen den Rückflug dann verfallen.
Bloß keine Lücken in den Sitzreihen
Ein Unternehmen wie die Lufthansa ist von ungefähr drei Millionen „No-shows“ im Jahr betroffen. Das wären alleine für die deutsche Fluggesellschaft 15.000 vollbesetzte Airbus A321-100. Um diese Lücken in den Sitzreihen auszugleichen werden einige Plätze doppelt belegt. Die Quote liegt bei circa zehn pro Flug. Dadurch können Airlines im Schnitt acht Personen durch Überbuchung befördern, die sonst keine Reservierung für den betroffenen Flug erhalten hätten. Ausgeklügelte Systeme treffen präzise Prognosen, ob und wie viele Fluggäste nicht erscheinen werden. Kurios: Der Abflugort hat großen Einfluss auf die Auslastung. So lassen etwa Passagiere aus Indien überdurchschnittlich häufig ihre Tickets verfallen, während Reisende aus Japan verlässlich zum Start anwesend sind.
Recht auf Entschädigung
Hin- und wieder erwischt es aber einen Passagier, der wegen Überbuchung am Boden bleiben muss. Dann hat der Zurückgelassene ein Anrecht auf Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004. Es sei denn, er nimmt bereits am Gate eine von der Fluggesellschaft angebotene Entschädigung an. Zum Beispiel eine Gutschrift oder eine beliebige Schadensersatzsumme, damit der Gast auf einen anderen Flug ausweicht. Hier ist Vorsicht geboten, da das Anrecht auf eine Entschädigung oft höher ist, als das Angebot vor Ort. Wie hoch, können Sie auf euclaim.de schnell und unkompliziert checken.