Ryanair und der Versuch, geschädigte Kunden abzuschrecken
Ganz schlechter Stil: Der Billigflieger Ryanair hat versucht seine Passagiere davon abzuhalten, sich Hilfe bei berechtigten Forderungen zur Wiedergutmachung nach Flugausfällen und -verspätungen zu holen. Wie? Mit einer umstrittenen Formulierung in den AGB. Sollte es bei der irischen Airline je Kundenfreundlichkeit gegeben haben – im Kleingedruckten ist sie nicht zu finden.
„Schlechtestes Flugerlebnis ever“, urteilt ein enttäuschter Fluggast auf der Bewertungsplattform Tripadvisor. Ein anderer Kommentar wird konkreter: „Diese Airline kann ich wirklich nicht empfehlen: chaotische Abfertigung, enge Sitze, unsichere Piloten und unverschämte Methoden“.
Umstrittene AGB-Änderung von Ryanair
Eine Unverschämtheit könnte man auch die jüngste Aktion von Ryanair nennen. Zunächst hatte das Unternehmen eine neue Klausel in seine AGB geschrieben, die es Kunden untersagt, nach Flugausfällen oder erlittenen Verspätungen von über drei Stunden, Flugrechts-Portale einzuschalten. Schnell ruderte die Firma zurück: Kunden dürften natürlich Helfer wie EUclaim beauftragen – sollten aber zuerst Ryanair direkt kontaktieren und eine Reaktionszeit von 28 Tagen abwarten. Die Airline um Michael O’ Leary bewies in der Begründung, wie wenig sie sich um Verbraucherrechte und Kundenzufriedenheit schert: Der Fluggast profitiere angeblich von der Regelung, weil er so gegebenenfalls keine Provision an die Portale abtreten müsse.
Airlines weigern sich, zu zahlen
In der Praxis sieht es tatsächlich ganz anders aus: Ryanair und viele andere Airlines weigern sich häufig, anstandslos zu entschädigen. Nur fünf Prozent aller Anträge führen nach Zahlen von EUclaim zu einer Entschädigung. „Die Argumentation, Kunden von Ryanair würden von der AGB-Änderung letztlich profitieren, ist ein billiger Versuch, Kunden von vornherein abzuschrecken, ihre Ansprüche geltend zu machen“, sagt EUclaim-Chef Hendrik Noorderhaven.
EU-Verordnung 261/2004 regelt Rechtsanspruch
Dir Rechtslage könnte klarer nicht sein. Die EU-Fluggastrechteverordnung aus dem Jahr 2004 legt fest, dass Schadenersatzverpflichtungen nicht durch restriktive Bestimmungen in den AGB der Fluggesellschaften eingeschränkt werden dürfen. Unzählige Airlines weigern sich trotzdem beharrlich, Entschädigungen auszuzahlen und lassen sich allerlei Ausreden einfallen, wieso sie am Flugchaos nicht schuld seien. EUclaim unterstützt Fluggäste in diesen Fällen und verhilft ihnen zu ihrem Recht.
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