Ryanair-Passagier durch niederländisches Gericht geschützt

Ryanair hat behauptet, dass der Passagier seine Klage nicht in Middelburg (sein Wohnort) hätte einreichen dürfen, sondern diese in Irland hätte einreichen müssen. Der Richter hat jedoch deutlich angegeben, diese Aussage nicht zu folgen: „(..) die Beweisführung von Ryanair bedeutet, dass sie den kleinen Verbraucher mit einem Prozessgang frustrieren will. Dies wird vom Amtsrichter jedoch nicht toleriert.

Der Passagier hat dem Gericht schriftlich mitgeteilt, dass er nicht bei der Berufungssitzung anwesend sein wird. Er hat keine Geld, einen eigenen Rechtsanwalt einzuschalten. Erfahrungsgemäß wird in solchen Fällen zu Gunsten der anwesenden Partei (in diesem Fall Ryanair) entschieden. In diesem Fall hat der Richter jedoch zu Gunsten des Passagiers geurteilt. Der Richter gab an, dass die Rechte der Passagiere an erster Stelle stehen. Ziel des Small Claims Court ist auch, den Rechtsgang für Verbraucher  zugänglicher zu machen. Das Gericht in Den Bosch findet dies auch wichtig und urteilt deshalb nochmals zu Gunsten des Passagiers.

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