Revision der Fluggastrechte durch die EU-Kommission begegnet Bedenken

Bereits wenige Tage nach der Vorstellung durch die EU-Kommission äußert Europaabgeordneter Michael Cramer und führende Mitglieder des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments starke Bedenken am Entwurf der EU-Kommission.

Der Entwurf sieht vor, dass Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Erfrischungen und falls notwendig Unterbringung bereits ab zwei Stunden Verspätung erbracht werden müssen. Gemäß dem neuen Kommissionsvorschlag sollen diese Leistungen beim vorliegen außergewöhnlicher Umstände aber höchstens auf drei Tage beschränkt sein. Der Europaabgeordnete Knut Fleckenstein von der SPD äußerte sich bereits dahingehend, dass die EU-Kommission in diesem Punkt mit ihrem Vorschlag die geltende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gravierend verwässert. Gerade Anfang diesen Jahres stellten die EU-Richter klar, dass die Pflicht zur Unterstützung durch die Fluggesellschaften zeitlich unbegrenzt ist.

Heftige Kritik erfährt aber auch die Neuregelung der Ausgleichspflicht bei Verspätungen. Diese entsteht nach der Rechtsprechung des EuGH immer bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Zielflughafen. Davon rückt nun der Entwurf des EU-Kommission ab, indem er abhängig von der Entfernung Zeiten zwischen fünf und zwölf Stunden ansetzt. Mitglieder des Verkehrsausschusses äußerten sich schon dahingehend, dass sie den Wert einer solchen Schlechterstellung der Fluggastrechte nicht erkennen können. Es bleibt daher im Sinne der betroffenen Fluggäste zu hoffen, dass der Kommissionsentwurf in diesen problematischen Punkten noch deutlich verbessert und angepasst wird.

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