Reisen mit Sondergepäck
Als Sondergepäck wird Gepäck bezeichnet, das aufgrund seiner Größe oder seines Inhalts aus der Norm fällt. Dazu gehören zum Beispiel größere Musikinstrumente, Sportausrüstungen oder Kinderwagen – also Gepäckstücke, die besonders sperrig oder empfindlich sind. Die Mitnahme muss vorher bei der Airline angemeldet und von ihr genehmigt werden. Welche Anmeldefristen und Bestimmungen gelten, sollte rechtzeitig vor dem Flug geklärt werden.
Kleinere Musikinstrumente im Handgepäck
Bei den meisten Fluglinien ist es möglich, empfindliche Musikinstrumente bis zur Größe einer Gitarre als Handgepäck mit in die Kabine des Flugzeugs zu nehmen. Manchmal wird dafür eine Soft Case-Hülle vorgeschrieben. Um ein größeres Instrument mit in den Flieger zu nehmen, kann – etwa bei besonders wertvollen Stücken – auch der benachbarte Sitzplatz mitgebucht werden. Aber: Alle Instrumente, die größer als ein Cello sind, werden im Frachtraum des Flugzeuges transportiert.
Sportgepäck im Frachtraum
Egal ob Golf-, Ski- oder Tauchausrüstung: Sportgepäck ist normalerweise um einiges größer und schwerer als das erlaubte Gepäck und muss daher im Frachtraum transportiert und bei den meisten Fluggesellschaften angemeldet werden. Aber auch kleinere Sportgeräte wie beispielsweise ein Skateboard dürfen aus Sicherheitsgründen nicht als Handgepäck mit in die Kabine, da sie als Schlagwaffe benutzt werden könnten. Sportgepäck unterliegt zudem oft speziellen Verpackungsrichtlinien: Sie stellen sicher, dass Fahrrad, Surfbrett und Co. heil am Bestimmungsort ankommen. Generell muss auch bei Sportgepäck mit zusätzlichen Gebühren gerechnet werden, die von Airline zu Airline stark variieren.