Flugannullierung aufgrund von Streik – Aktuelle Rechtslage

Wenn der Flug aufgrund eines Streiks annulliert wurde, dann kommt die knifflige Frage auf: Haben Passagiere nun Anspruch auf Entschädigung oder nicht? Eine allgemeingültige Rechtsprechung gibt es leider noch nicht. Bisher zählten Streiks pauschal zu den „außergewöhnlichen Umständen“ und waren somit nicht entschädigungspflichtig.

Allerdings gelten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 17. April 2018 (Aktenzeichen C-195/17) die sogenannten „wilden Streiks“ nicht mehr in jedem Fall als außergewöhnlicher Umstand. Zumindest dann nicht, wenn die Fluggesellschaft mit ungewöhnlichen Unternehmensentscheidungen den wilden Streik verursacht hat. Auslöser des wegweisenden Urteils waren massenhafte Klagen gegen TUIfly. Im Oktober 2016 eine große Anzahl an Flügen der Fluggesellschaft aus oder landeten verspätet. Grund waren zahlreiche Krankmeldungen von Crewmitgliedern, die TUIfly als wilden Streik ansah.

Bei gewerkschaftlichen oder angekündigten Streiks gibt es noch kein Referenzurteil des EuGH. In Deutschland werden sie derzeit noch üblicherweise als außergewöhnlicher Umstand gewertet. Wir setzen uns dafür ein die Passagierrechte bei einem Streik zu klären.

Landgericht stärkt Rechte bei Pilotenstreiks

Laut Medienberichten gab es am 30.01.2020 ein Gerichtsurteil des Landgerichtes, das die Rechte von Passagieren stärkt. Hiernach haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Annullierung des Fluges zu verhindern. In dem vorliegenden Fall soll sich Ryanair während des Piloten-Streiks im August 2018 nicht um einen Ersatz für Besatzung und Maschinen bemüht haben. Demnach haben die Passagiere möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Erstrittene Entschädigungen für Passagiere bei Streik

Auch wir sind der Auffassung, dass Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn der Streik angekündigt wurde und die Fluggesellschaft nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Flugannullierung zu verhindern. Daher setzen wir uns in vielen Fällen für Passagiere ein, die sich nach einem Streik an uns wenden. Für den Flug von Gran Canaria nach Frankfurt am 10.08.2018 konnten wir bereits erfolgreich eine Entschädigung für die Passagiere einfordern. Nachdem wir eine Klage beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingereicht und verhandelt haben, hat Ryanair die Schuld anerkannt. Nach dem positiven Urteil hat Ryanair die Entschädigung gezahlt. Auch in weiteren Fällen haben wir bereits Klage eingereicht. So zum Beispiel für den Flug FR4160 am 29.03.2018 von Frankfurt nach Faro.

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