“Massive Verschlechterung”: Fraktionen lehnen Aushöhlung von Fluggastrechten ab
13. März 2014
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Wie der Bundestag mitteilte, stießen die EU-Pläne im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am heutigen Mittwoch fraktionsübergreifend auf Widerstand. Demnach sehen Sprecher von SPD, Linken und Grünen in dem Vorhaben eine “massive Verschlechterung” für Verbraucher. Auch die Unionsfraktion habe Vorbehalte gegen die schwierige Durchsetzung der Fluggastrechte gegenüber den Airlines.
Kommission und Ministerrat vs. Parlament
Wie wir berichteten, sehen die Pläne von Kommission und Ministerrat unter anderem vor, Airlines künftig erst ab frühestens fünf Stunden Verspätung zur Kasse zu beten – bei längeren Flügen sogar erst ab neun oder zwölf Stunden Verspätung.
Dagegen befürworten die Fraktionen die Forderungen des EU-Parlaments, Passagieren auf Flügen bis 3.500 Kilometern weiterhin ab drei Stunden Verzug zu entschädigen. Auch bei annullierten Flügen sieht das EU-Parlament großzügigere Regelungen für Passagiere vor als die Kommission.
Bei Flügen über 3.500 Kilometern Entfernung soll der Entschädigungsanspruch allerdings auch nach Vorstellungen des EU-Parlaments erst bei siebenstündigen Verzögerungen greifen.
Ausgang ungewiss
Verbraucher oder Arlines – zu welchen Gunsten die Entscheidung letztlich ausfällt, ist zurzeit ungewiss: Der Mitteilung zufolge will die Bundesregierung den Schutz der Fluggastrechte zwar auf einem „insgesamt hohen Niveau“ halten. Sie sieht sich jedoch im EU-Ministerrat in einer schwierigen Verhandlungsposition, da das Vorhaben der Kommission bei den Mitgliedsstaaten eine breite Unterstützung finde.
Das letzte Wort liegt bei dieser Entscheidung beim Ministerrat und Parlament.
Zur vollständigen Pressemitteilung des Bundestags:
• ” Entschädigung für Flugpassagiere” (Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz – 12.03.2014)
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