Bei Urlaubsreisen innerhalb der Grenzen der Europäischen Union herrscht im allgemeinen die Warenfreizügigkeit, das heißt, Güter für den persönlichen Bedarf dürfen uneingeschränkt mitgebracht werden. Allerdings gibt es Ausnahmen. Aber auch hier sind die Grenzen recht hoch gesetzt. So liegt sie für Zigaretten bei 800 Stück, loser Rauchtabak darf bis zu einem Kilo mitgebracht werden. Und auch die erlaubten 200 Zigarren sollten eine Weile reichen. Wer gerne ausländisches Bier trinkt, darf davon 110 Liter mit über die Grenze nehmen. Bei Schaumwein sind es immer noch 60 Liter. Feinster Kaffee, zum Beispiel aus dem Italien-Urlaub, ist ebenfalls ein beliebtes Mitbringsel: bis zu 10 Kilogramm sind erlaubt.
Reisen aus Nicht-EU-Ländern
Kehren die Passagiere aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland zurück, sollten Sie die Zollbestimmungen vorher genauestens studieren. Denn Souvenirs, wie die Schweizer Edel-Uhr oder ein günstiger Laptop aus den Vereinigten Staaten können einem im Nachhinein teuer zu stehen kommen. Grundsätzlich sind Einfuhren bis zu einem Warenwert von 430 Euro erlaubt. Alles, was darüber hinaus geht, muss beim Zoll angemeldet werden.
Bei den Genussmitteln sind die Grenzen deutlich niedriger, als wenn die Reise innerhalb der EU-Staaten stattfindet. So müssen Raucher sich mit 200 Zigaretten bzw. 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak begnügen. Bei Bier liegt die Grenze bei 16 Litern, bei Schaumwein bei 4 Litern. Kartoffeln dürfen übrigens gar nicht mit in die Reisetasche: Wegen der Gefahr der „Ringfäule“, ist die Einfuhr der Knolle gänzlich verboten.
EU oder nicht EU?
Keine Regel ohne Ausnahme. Für etliche Gebiete gelten Sonderregeln. Darunter fallen unter anderem die Kanarischen Inseln, aber auch Helgoland oder die britischen Kanalinseln. Wer sich nicht sicher ist, was von wo mitgebracht werden kann, findet auf www.zoll.de genaue Angaben. Für alle offenen Fragen stellt der deutsche Zoll die App „Zoll und Reise“ zur Verfügung.
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