Flugverspätung auf Pauschalreisen: Ihre Rechte als Urlauber
Die EU-Verordnung 261/2004 regelt Ihre Ansprüche als Fluggast gegenüber Ihrer Fluggesellschaft, z. B. bei Verspätungen, Annullierungen oder verpassten Anschlussflügen. Das gilt auch für Flüge, die Sie im Rahmen von Pauschalreisen buchen.
Flugverspätungen auf Pauschalreisen können Reisemängel sein
Neben der EU-Verordnung, greift bei Pauschalreisen das deutsche Reiserecht. Der Veranstalter Ihrer Pauschalreise ist grundsätzlich dafür verantwortlich, dass Sie als Kunde die bezahlten Leistungen in vollem Umfang erhalten.
Flugverspätungen von mehr als fünf Stunden können als Reisemangel auslegt und eine Minderung des Reisepreises eingefordert werden. Ab der fünften Stunde Verspätung ist in der Regel pro Stunde eine Minderung der Reisekosten um fünf Prozent des Tagespreises angemessen.
Unter Umständen kompletter Reiserücktritt möglich
Je nach Dauer der Wartezeit können Sie als Reisender sogar die Möglichkeit haben, vollständig von der Pauschalreise zurückzutreten. Ein Rücktritt ist aber nur möglich, wenn der gesamte Sinn Ihrer Reise durch die Verspätung in Frage gestellt wird.
Bei Pauschalreisen ist dabei die Frage entscheidend, ob die gesamte Reiseleistung erheblich beeinträchtigt wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der erhoffte Erholungswert der Reise durch die verspätete Ankunft verlorengeht.
Wie viel verlorene Reisezeit Urlaubern dabei letztlich zuzumuten ist, lässt sich nicht konkret bestimmen. Damit befassen sich regelmäßig die Gerichte. Neben Ansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter haben Sie auch bei Flugverspätungen bei Ihrer Pauschalreise einen Anspruch gegenüber der Airline – ob Ihr Flug entschädigungspflichtig ist, können Sie hier in Sekundenschnelle unverbindlich prüfen. Geben Sie dafür einfach in die rechte Spalte Ihre Flugnummer und das Flugdatum ein oder besuchen Sie unsere Flugverspätungsseite.