Die von der EU-Kommission angestoßene Diskussion auf europäischer Ebene über eine Neuregelung der Fluggastrechte wurde heute ohne Ergebnis vertagt. Vom Tisch sind die verbraucherfeindlichen Vorschläge damit aber nicht.
Gegenstand der Gespräche der EU-Verkehrsministerminister am 11. Juni 2015 war ein Vorstoß der EU-Kommission zur Neuregelung der Fluggastrechte. Der Kommissionsvorschlag sah eine erhebliche Aufweichung der Verbraucherrechte von Fluggästen zugunsten der Fluggesellschaften vor.
Unter anderem sollten die Fristen angehoben werden, nach denen eine Entschädigung fällig wird – von jetzt drei auf bis zu zwölf Stunden. Zudem sollten technische Defekte künftig als „außergewöhnliche Umstände“ gewertet werden. Nach unseren Berechnungen könnten Fluggäste in diesem Fall künftig kaum noch auf Entschädigungen hoffen.
Mitgliedstaaten können sich nicht einigen
Das Scheitern der Gespräche kommt nicht überraschend. Grund für die Vertagung war aber nicht wie erwartet der spanisch-britische Streit um den Status von Gibraltar, sondern die fehlende Einigung unter den Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position.
Demnach votierte insbesondere Großbritannien zugunsten der Airlines für die von der Kommission vorgeschlagene Ausweitung der Fristen. Ebenso sollte Fluggästen nach GB-Meinung künftig keine Ausgleichszahlung mehr zustehen, wenn sie aufgrund einer Verspätung ihren Anschlussflug verpassen.
Dagegen stellte sich Österreich auf die Seite der Verbraucher und sprach sich für eine klare Abgrenzung technischer Defekte von außergewöhnlichen Umständen und für die Beibehaltung der vom Europäischen Gerichtshof bestätigten Regulierung aus.
Jetzige Regeln behalten, weg mit den neuen Vorschlägen!
Wir von EUclaim unterstützen die österreichische Position: Die jetzigen Regeln funktionieren und liegen im Interesse der Fluggäste. Eine Neuregelung würde nur Unsicherheit und neue Unklarheiten schaffen. Darum fordern wir, dass die Vorschläge der Kommission endgültig im Papierkorb landen.
Dort sind sie nämlich noch nicht: Nach der gescheiterten Einigung unter lettischer Ratspräsidentschaft steht nun Luxemburg in der Verantwortung, das ab ersten Juli den Vorsitz im Rat der EU übernimmt. Luxemburg äußerte sich aber bereits skeptisch: Es handle sich um eine komplexe Angelegenheit und es sei schwer, eine Einigung zu erreichen.
Wir von EUclaim hoffen, dass das so bleibt.
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