Flug vorverlegt? Auch hierfür gibt’s Entschädigung!

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs macht es möglich: Auch bei vorverlegten Flügen haben Passagiere unter Umständen Recht auf eine Entschädigung. EUclaim klärt auf.

Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass nur bei einem verspäteten oder ausgefallenen Flug Recht auf eine Entschädigung bestünde. Doch auch ein vorverlegter Flug sorgt für Chaos in der Reiseplanung und Stress am Abreisetag und kann unter Umständen (teilweise) erstattet werden.  Dafür sorgt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021. Wann genau Sie bei früher startenden Flügen Ansprüche geltend machen können – zum Beispiel mit EUclaim – erfahren Sie hier.

Der heiß ersehnte Urlaub rückt näher, die Vorfreude ist groß und die Zugfahrkarte oder das Taxi zum Flughafen sind schon gebucht. Und dann das: Der Flug wird kurzfristig vorverlegt. Ein Ärgernis für Passagiere, müssen sie doch den Anreisetag umplanen – was durchaus mit Kosten verbunden sein kann. Jahrelang gingen Fluggäste in einem solchen Fall leer aus. Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof jedoch ein Machtwort gesprochen.

Entschädigung auch bei vorverlegtem Flug

Nicht nur bei verspäteten oder annullierten Flügen können Passagiere Recht auf eine Entschädigung haben. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof aus dem Jahr 2021 besagt: Wird Ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Je Reisestrecke müssen Airlines eine Ausgleichspauschale zwischen 250 und 600 Euro zahlen. Die Richter bewerten eine solche Vorverlegung nämlich wie eine Annullierung. Und da Sie als Passagier nicht mehr frei über Ihre Zeit verfügen können, sondern stattdessen dafür sorgen müssen, rechtzeitig am Flughafen zu sein, können Sie eine Entschädigung von der Airline fordern. Das gilt selbst dann, wenn Sie Ihre Maschine trotzdem erreicht haben und mitgeflogen sind. Anbieter müssen jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie rechtzeitig Bescheid geben. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn Reisende mindestens zwei Wochen vor Abflug unterrichtet werden. Zudem gelten kürzere Fristen, wenn eine alternative Verbindung zu ähnlichen Zeiten angeboten wird.

3.200 Euro zugesprochen

Das Landgericht Düsseldorf hat auf Basis der neuen Rechtsprechung ein erstes Urteil gefällt. Eine Familie hatte bei ihrem Sommerurlaub gleich doppeltes Pech: Der Hinflug startete drei Stunden später als vereinbart, der Rückflug eine Stunde früher. Die Richter sprachen der Familie insgesamt 3.200 Euro zu. Reisende müssten sich grundsätzlich auf die Flugzeiten verlassen können, die das Reisebüro in der Reisebestätigung mitteile, begründeten die Richter ihr Urteil. Sie stellten damit die Buchungsbestätigung eines Reiseunternehmens mit einer Bestätigung durch die Fluggesellschaft gleich.

Probleme mit Ihrem Flug? EUclaim hilft!

Egal ob Ihr Flug früher, später oder gar nicht zum gewünschten Ziel abgehoben ist: Wenn der Reiseplan sich spontan ändert, sorgt das immer für Stress bei der Abreise. Sollte dieser Fall eintreten, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Entschädigung. EUclaim hilft Ihnen dabei, Ihre Forderung erfolgreich geltend zu machen.

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