Fit in den Flieger

„Fit to fly“ – mit diesem Stempel wird Piloten ihre Flugtauglichkeit bescheinigt. Doch auch angeschlagene Passagiere sollten sich vor dem Abflug durchchecken lassen. Denn nicht nur ansteckende Krankheiten wie Windpocken sind ein Grund, lieber daheim zu bleiben.
Ein Thermometer mit 40 Grad Fieber

Während einer Erkältung

Der letzte Arbeitstag ist vorbei, die Koffer sind gepackt – und plötzlich kratzt der Hals. Bei einer Erkältung ist entscheidend, ob der Urlauber den erhöhten Druck beim Aufsteigen und Landen des Flugzeugs ausgleichen kann. Leichter Husten oder Schnupfen sind dagegen kein Problem. Abschwellende Nasensprays lindern Beschwerden und wirken Druck entgegen. Sind Nebenhöhlen und Mittelohr jedoch entzündet und verschlossen, kann es über den Wolken schmerzhaft werden.

Bei einer Schwangerschaft

Frauen mit einer komplikationslosen Schwangerschaft dürfen bis zum 7. Monat fliegen. Im 8. Monat ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Danach dürfen Schwangere nicht mehr an Bord.

Nach einer Operation und mit Gipsarm

Frisch Operierte müssen ein paar Tage warten, bis sie wieder fliegen dürfen. Nach einer Blinddarm-OP ist eine zehntägige Pause ratsam, wurde die Gallenblase entfernt, sollten sechs Wochen vergehen. Auch ein Gips stellt beim Fliegen ein Risiko dar. Patienten sollten ihn sich vor dem Flug spalten lassen. So kann sich das Gewebe während des Fluges ohne Durchblutungsgefahr ausdehnen.

Aber nicht nur die Passagiere, auch die Piloten können erkranken: Wenn sich der Flieger dann verspätet oder ganz ausfällt haben Passagiere ein Anrecht auf Entschädigung durch die Airline. Einfach den Problemflug im EUclaim-Schnell-Check eingeben und mit wenigen Klicks erfahren, wie hoch die mögliche Entschädigung ausfallen wird.

 

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