EuGH: Flugverspätung durch Schäden von Treppenfahrzeug
Verspätet sich ein Flug aufgrund einer Kollision eines Treppenfahrzeuges mit einem Flugzeug, so stehen den Fluggästen Ausgleichsansprüche in Höhe von bis zu 600,00 € gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung 261/2004 zu.
Mit 6 ½ Stunden Verspätung brachte der Ferienflieger Condor seine Fluggäste ans Ziel und weigerte sich die Ausgleichszahlung für die Verspätung an die Fluggäste zu leisten. Condor berief sich auf einen außergewöhnlichen Umstand: Das Flugzeug sei auf einem Vorflug durch ein Treppenfahrzeug des Flughafenbetreibers beschädigt worden. Für das Fehlverhalten des Flughafenbetreibers trage Condor nicht die Verantwortung.
Der Europäische Gerichtshof hat am 14. November 2014 seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach ein Luftfahrtunternehmen grundsätzlich für Flugverspätungen eine Ausgleichszahlung leisten muss. Eine Entlastung wegen Vorliegens außergewöhnlicher Umstände stelle lediglich eine Ausnahme dar.
Treppenfahrzeuge oder Gangways, die es den Fluggästen ermöglichen, aus dem Flugzeug ein- und auszusteigen, werden bei der Beförderung von Fluggästen im Luftverkehr notwendigerweise eingesetzt, so das Gericht. Da Luftfahrtunternehmen regelmäßig mit Situationen konfrontiert seien, die sich aus dem Einsatz solcher Treppenfahrzeuge ergeben, sei eine Kollision zwischen Treppenfahrzeug und Flugzeug nicht mit einem Sabotageakt oder einer terroristischen Handlung vergleichbar, führen die Luxemburger Richter nicht ganz humorfrei in ihrem Beschluss aus. Daher stelle eine Kollision von Treppenfahrzeug und Flugzeug keinen Umstand dar, der das Luftfahrtunternehmen von seiner Ausgleichspflicht gegenüber den Fluggästen befreit.
Rechtsanwalt Robert Weist aus Berlin begrüßt die Entscheidung: „Fluggesellschaften versuchen Verspätungen immer wieder mit angeblich außergewöhnlichen Umständen zu begründen. Für den Fluggast ist es schwer, die Behauptungen der Fluggesellschaft sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht zu überprüfen. Leider ist auch die Rechtsprechung innerhalb Deutschlands von Gericht zu Gericht nicht einheitlich, sodass eine Klärung auf europäischer Ebene sehr hilfreich ist“.
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Ihre Frage wird nicht in unseren FAQ beantwortet? Wenden Sie sich an unseren Kundenservice. Unsere Mitarbeiter finden mit Ihnen eine Lösung.
Wir machen derzeit eine Pause und sind daher geschlossen.
Wir werden Ihre Nachricht innerhalb von drei Arbeitstagen beantworten.
Welkom bij Euclaim
Was het eigenlijk de bedoeling om naar Miss Casey te gaan? Dat kan kloppen.
Miss Casey is tegenwoordig onderdeel van EUclaim.
Alle informatie over uw rechten bij problemen rondom uw vlucht of bagage kunt u vinden op EUclaim.nl
Bent u een bestaande klant van Miss Casey, dan kunt u gewoon inloggen met de gegevens die bij u bekend zijn.
Vragen over uw claim bij Miss Casey? Neem dan gerust contact op met onze customer care via 088-0066466 of
customercare@euclaim.nl
EUclaim nutzt Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu ermöglichen. Wenn Sie auf unserer Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.
EUclaim nutzt Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu ermögliche
EUclaim nutzt Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu ermögliche
Funktionelle Cookies
legen fest, ob Webseitenbesucher an Studien teilnehmen oder nicht. Besucher werden dadurch nur einmal gefragt ob sie dies möchten oder nicht.
sind ein Jahr gültig.
Analytische Cookies
Über Google Analytics werden anonymisierte Daten über das Surfverhalten erhoben. Auf diese Weise können wir sehen, wie Besucher wie Sie die Website nutzen, und die Website basierend darauf verbessern.
Tracking Cookies
liefern Daten um Statistiken zu Webseitenbesuchern zu erstellen und
Cookies sind Computerdateien die eine kleine Menge an Informationen über den Besucher und den Computer des Besuchers enthalten. Diese Informationen werden auf dem Computer des Besuchers gespeichert und dienen dem Anbieter der Webseite zum Erstellen von Webseitenstatistiken. Cookies speichern verschiedene Arten an Informationen. So kann der Besucher sich zum Beispiel beim nächsten Besuch dieser Webseite automatisch einloggen. Cookies schaden keinerweise Ihrem Computer oder Ihnen selbst. Zudem haben Sie die Möglichkeit die gespeicherten Cookies in Ihrem Browser wieder zu entfernen. Auf EUclaim.de werden ausschließlich die folgenden Cookies
Sorry, wij bieden geen ondersteuning voor Internet Explorer
Om veiligheidsredenen biedt onze website niet langer ondersteuning voor Internet Explorer. Microsoft onderhoudt niet langer de beveiligingsupdates van Internet Explorer en daarom is het niet meer veilig om online te gaan met Internet Explorer. Meer informatie kunt u hier vinden. Download een geschikte browser als Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Brave of Google Chrome in de onderstaande buttons: