EuGH: Behörden müssen Fluggastrechte nicht durchsetzen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat darauf verwiesen, dass staatliche Luftfahrt-Behörden nicht verpflichtet sind, die Regelungen der europäischen Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 in individuellen Fällen durchzusetzen.
Der niederländische Verwaltungsgerichtshof (Raad van State) hatte sich an den EuGH gewandt, um zu klären, inwiefern die nationalen Luftfahrt-Behörden der EU-Staaten verpflichtet sind, individuelle Passagierrechte im Rahmen der EU-Verordnung durchsetzen müssen. Der Hinweis gilt als klare Empfehlung für den verbindlichen Richterspruch des EuGH.
In Deutschland ist das Luftfahrt Bundesamt die offizielle Durchsetzung- und Beschwerdestelle für die Rechte der Fluggäste bei Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung. Das Amt nimmt Anzeigen von vermeintlichen Verstößen gegen die Verordnung entgegen und kann nachgewiesene Verstöße gegenüber den Airlines verfolgen.
Hinweis des EuGH
Der niederländische Verwaltungsgerichtshof wollte wissen, ob die europäischen Luftfahrt-Behörden darüberhinaus auch für zivilrechtliche Ansprüche von Passagieren zuständig sind. Dies lehnte der EuGH in seinem Hinweis jetzt ab. Das heißt: Staatliche Stellen klagen weiterhin keine Ausgleichs- oder Erstattungsleistungen gegenüber den Fluggesellschaften ein. Entschädigungsansprüche werden – wie bislang – vom Fluggast selbst geltend gemacht. Um Ansprüche gegenüber den Airlines einzufordern, bietet EUclaim Passagieren rechtliche Unterstützung an.
Über den Schnell-Check können betroffene Passagiere einfach testen, ob ein Entschädigungsanspruch besteht.
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