EU-Verbraucherschutzorganisation kritisiert EU Kommission
6. August 2013
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Der von der Kommission vorgelegte Entwurf würde eine erhebliche Schlechterstellung der Flugreisenden bedeuten. Unter anderem sieht der Entwurf vor, die Verspätungsgrenze, nach der ein Anspruch auf eine Entschädigung entsteht, von heute drei Stunden auf bis zu 12 Stunden auszudehnen. Offensichtlich hat die Lobbyarbeit der Fluggesellschaften gut funktioniert.
EUclaim begrüßt daher die klar ablehnende Stellungnahme des BEUC und unterstützt diesen bei seinem weiteren Vorgehen. In den kommenden Monaten werden wir regelmäßig verschiedene Aspekte des Kommissionsvorschlags und seine Auswirkungen genauer erläutern.
Falls Sie den Bericht der BEUC lesen möchten, können Sie diesen unter info@euclaim.de anfordern.
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