Entschädigung bei Zwischenlandung wegen unkontrolliertem Koffer

Bei Verspätungen ab drei Stunden haben Fluggäste in der Europäischen Union Anspruch auf eine Entschädigung. Das gilt auch, wenn ein Flugzeug zwischenlanden muss, weil ein Gepäckstück nicht kontrolliert wurde.

Das gehe aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover hervor (Az.: 532 C 7883/12), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift “ReiseRecht aktuell“.

Demnach muss eine Fluggesellschaft dafür sorgen, dass das gesamte Gepäck der Fluggäste gecheckt wird. Gelangt ein unkontrollierter Koffer an Bord und muss das Flugzeug deswegen zwischenlanden, kann sie sich nicht auf “außergewöhnliche Umstände” berufen, wenn dadurch auf nachfolgenden Flügen Verspätungen entstehen.

Airlines müssen Zeitreserve einplanen

Im konkreten Fall musste ein Flugzeug auf der Strecke von Mallorca nach Hannover auf Geheiß der Bundespolizei am nächstgelegenen Flughafen in Basel zwischenlanden. Grund waren nicht kontrollierte Gepäckstücke an Board.

Der nachfolgende Flug der Maschine von Hannover nach Kos verspätete sich dadurch um mehr als drei Stunden. Ein Fluggast forderte daraufhin von der Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.

Die Richter gaben der Klage statt: Die Airline sei verantwortlich dafür, dass kein ungechecktes Gepäck an Bord gelangt. Zudem sei keinerlei Zeitreserve eingeplant worden, um unvorhergesehene Ereignisse bei vorangehenden Flügen aufzufangen.

Das Urteil im Wortlaut: http://www.schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=16140

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