Captain Robin hakt nach: Notwendige Dokumente für EUclaim

An dieser Stelle beantwortet unser Maskottchen Captain Robin regelmäßig Fragen von Fluggästen. Die heutige Frage stellen uns Kunden häufiger, nachdem sie uns beauftragt haben.

Frage:

Nachdem ich EUclaim beauftragt habe, musste ich vier Seiten mit Vollmachten ausfüllen – einige sogar mehrfach, für jeden Mitreisenden extra. Ist dieser Aufwand wirklich notwendig?

Antwort von Captain Robin:

Leider ja. Die gute Nachricht vorweg: Mehr Arbeit als das Einsenden dieser vier Seiten und Deiner Flugbelege kommt nicht auf Dich zu. Einmal ausgefüllt, kannst Du Dich zurücklehnen und entspannt auf Deine Entschädigung warten, die wir für Dich durchsetzen.

Aber jetzt zu den vier Dokumenten: Die sind notwendig, weil wir natürlich nicht einfach ohne Deine Zustimmung irgendwo in Deinem Namen Geld einfordern dürfen –  womöglich sogar vor Gericht. Mit den Formularen ersteilst Du uns Deine Erlaubnis dafür. Im Einzelnen:

1. Vollmacht für die Einreichung der Beschwerde

Mit dieser Vollmacht erlaubst Du uns, dass wir Deine Beschwerde in Deinem Namen bei der Fluggesellschaft einreichen und für Dich eine Entschädigung einfordern dürfen.

2. Vollmacht für die Anwaltskanzlei

     Sollte die Fluggesellschaft Deine Entschädigung ablehnen (was leider häufig vorkommt),
     sorgen wir dafür, dass Du trotzdem Dein Geld bekommst: vor Gericht. In diesem Fall
     vermitteln wir Dir unsere Vertragsanwälte, die dich dann vor Gericht vertreten.

     Für diesen Fall bevollmächtigst Du mit der zweiten Vollmacht bereits jetzt die Kanzlei JBB,
     Deinen Anspruch – falls nötig – vor Gericht durchzusetzen.

3. Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht

Anwälte sind per Gesetz zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Das heißt, wenn Dein Fall vor Gericht geht, darf die Kanzlei JBB, die Dich vertritt, keine Informationen darüber an EUclaim weitergeben.

Diese Informationen brauchen wir aber natürlich unbedingt, um Deine Entschädigung einzufordern – und genau darum gibt es diese Entbindungsklausel. Damit entbindest Du die Kanzlei JBB von der Verschwiegenheit gegenüber EUclaim in Deinem Fall.

Diese drei Seiten müssen leider für alle Mitreisenden gesondert ausgefüllt werden, wenn für mehr als eine Person eine Entschädigung gefordert wird. Dafür brauchen wir die letzte Seite nur einmal – egal, wie viele die Forderungen Du einreichst:

4. Kontaktformular

Mit diesem Dokument schickst Du uns die Kontaktdaten aller Passagiere, für die eine Entschädigung eingereicht wird. Die brauchen wir, falls es Rückfragen gibt.

Ist doch eigentlich halb so wild, oder?

Habt Ihr auch eine Frage rund um Fluggastrechte und EUclaim? Schickt Eure Fragen einfach an Captain Robin – sie werden an dieser Stelle nach und nach beantwortet: robin@euclaim.de

 

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