EG Verordnung 261/2004: Vorerst ändert sich nichts

Einer der Änderungen ist, dass der Anspruch auf eine Ausgleichsleistung erst bei einer Ankunftsverspätung von 5 Stunden oder mehr besteht. Für Langstreckenflüge wird sogar vorgestellt, dass der Anspruch erst bei 9 oder 12 Stunden besteht. Diese Zeit ist jedoch von dem genauen Abstand der Strecke notwendig.

Aber, es gibt keinen Grund zur Unruhe. Es kann noch einige Jahre dauern, bis die Änderungen vorgenommen werden und die neue Verordnung in Kraft tritt. Bis dahin gelten die jetzigen Regeln. Bei einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr hat der Passagier vorläufig noch Anspruch auf eine finanzielle Ausgleichsleistung.

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