Captain Robin: Entschädigung bei Defekt?

An dieser Stelle beantwortet unser Maskottchen Captain Robin regelmäßig Fragen von Fluggästen. Die heutige Frage hat uns ein User im EUclaim Service-Chat gestellt.

Frage:

Die Fluggesellschaft hat meine Entschädigungsforderung wegen Verspätung abgelehnt. Ihre Begründung: Das Flugzeug sei durch ein Pusher-Fahrzeug beschädigt worden (das ist der Flugzeugschlepper, der das Flugzeug aus der Parkposition schiebt). Daher sei man nicht verpflichtet, mich zu entschädigen. Ist die Argumentation der Airline korrekt?

Antwort von Captain Robin:

Nein. In der Europäischen Union (EU) sind Fluggesellschaften bei Verspätungen ab drei Stunden grundsätzlich zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. Die einzige Ausnahme besteht bei so genannten "außergewöhnlichen Umständen". Darunter fallen zum Beispiel Streiks oder extreme Wetterverhältnisse wie Unwetter.

Defekte werden grundsätzlich nicht als außergewöhnlicher Umstand bewertet – egal, ob diese von der Fluggesellschaft selber oder von Dritten, für die Fluggesellschaft Handelnden, verursacht werden. Das hat kürzlich das Landgericht Frankfurt a. M. entschieden (Az: 2 – 24 S 120/13). In diesem Fall musste die Fluggesellschaft für den Ausfall eines Pusher-Systems  einstehen, da dessen Benutzung zum normalen Betrieb eines Luftfahrtunternehmens gehört. Das Gericht entschied, dass den Passagieren dann eine Entschädigung wegen der aufgetretenen Flugverspätung zusteht.

Eine solche Ausgleichszahlung steht Dir in Deinem Fall also auch zu. Wir helfen Dir gern dabei, diese bei der Fluggesellschaft durchzusetzen.

Habt Ihr auch eine Frage rund um Fluggastrechte und EUclaim? Schickt Eure Fragen einfach an Captain Robin – sie werden an dieser Stelle nach und nach beantwortet: robin@euclaim.de

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