Captain Robin: Airline Informationspflicht bei Verspätungen

An dieser Stelle beantwortet unser Maskottchen Captain Robin regelmäßig Fragen von Fluggästen. Die heutige Frage trat in einem Beratungsgespräch auf.

Frage: Unser Flug innerhalb der EU war mehr als drei Stunden verspätet. Wir haben nur per Zufall  erfahren, dass uns dafür eine Ausgleichszahlung zusteht. Hätte uns die Fluggesellschaft über unsere Rechte aufklären müssen?

Antwort von Captain Robin:

Ja. Fluggesellschaften müssen Fluggäste bei Problemflügen über ihre Rechte aufklären, die ihnen Artikel 14 der EU-Fluggastrechteverordnung einräumt. Das hat das Amtsgericht Hannover im Jahr 2012 eindeutig festgestellt.

Damals hatten zwei Passagiere geklagt, deren Flug von Hannover nach Antalya mehrere Stunden verspätet war. Trotz Nachfrage hatte die Airline die Passagiere nicht über ihre zustehenden Rechte informiert. Die Betroffenen mussten erst einen Anwalt einschalten, um ihren Anspruch auf eine Entschädigung zu ermitteln.

Das Amtsgericht entschied daher, dass die Fluggesellschaft nicht nur die Ausgleichszahlung sondern auch die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen muss.

Übrigens: Bei Verspätungen haben Fluggäste noch weitere Rechte, zum Beispiel auf Erfrischungen und Snacks. Mehr dazu in unseren Tipps für Passagiere von verspäteten Flügen.

Habt Ihr auch eine Frage rund um Fluggastrechte und EUclaim? Schickt Eure Fragen einfach an Captain Robin – sie werden an dieser Stelle nach und nach beantwortet: robin@euclaim.de

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