Auch am Zuspätkommtag müssen Airlines pünktlich sein
Am 30. Juli ist deutschlandweiter „Zuspätkommtag“. Am heutigen kuriosen Feiertag können sich Unpünktliche dank der Idee eines Bloggers ihre Ausreden sparen.
Verspätungen erlaubt
„Mein Wecker hat nicht geklingelt“, „Der Bus kam nicht“, „Keinen Parkplatz gefunden“ – Ausreden fürs Zuspätkommen werden häufig aufgetischt. Um über die übertriebene Pünktlichkeit jedoch mal lockerer hinwegzusehen, hat der Blogger Bastian Melnyk 2009 den „Zuspätkommtag“ ins Leben gerufen. An diesem inoffiziellen Ehrentag können Zuspätkommende einfach auf die Website des Bloggers verweisen, statt sich Entschuldigungen auszudenken.
Anspruch auf Entschädigung
Für Fluggesellschaften gilt das natürlich nicht. Fliegende haben auch am heutigen „Zuspätkommtag“ das Recht auf eine Fluggastentschädigung, wenn ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist oder ganz ausfällt. Bedingung: Die Airline muss verantwortlich sein. Prüfen Sie in unserem Kalkulator ganz einfach und unverbindlich, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
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