Ärger am Gepäckband – das ist für viele Flugreisende wohl der Albtraum schlechthin. Nach Ankunft am Zielflughafen folgt das lange Warten am Gepäckband. Das ist für viele Reisende ein bekanntes Szenario. Anders wird es jedoch, wenn das Warten kein Ende nimmt. Weltweit gehen etwa 23 Millionen Gepäckstücke im Jahr verloren. Das sind deutlich weniger, als noch vor einigen Jahren. Viele der Koffer sind außerdem nicht dauerhaft verloren, sondern tauchen innerhalb weniger Tage wieder auf. Ein Trost ist das für die Besitzer der verloren gegangenen Gepäckstücke jedoch nur bedingt. Den Urlaub so richtig genießen können sie in ihrem Fall nämlich meistens nicht. Wichtig zu wissen ist: Als Flugreisender haben Sie beim Verlust oder verspätetem Eintreffen Ihres Gepäcks das Recht auf Entschädigung. Wir geben Ihnen Tipps, was Sie in solch einem Fall unbedingt tun sollten.
Verlorenes Gepäck – warum kommt es eigentlich dazu?
Wenn der Ärger über den Verlust oder die Verspätung des Fluggepäcks groß ist, fragen sich viele Reisende zurecht: Wie konnte das passieren?
Das vergebliche Warten am Gepäckband entsteht zum Großteil aufgrund von Fehlern bei Umsteigeflügen. Insbesondere wenn die Zeitspanne zwischen Erst- und Zweitflug kurz ist, können Abfertigung und Verladung des Gepäcks fehlerhaft verlaufen. Das Gepäck bleibt dann am Zwischen-Flughafen zurück. Andere Gründe für den Gepäckverlust können Fehler beim Beladen des Flugzeuges oder Ausstellen der Tickets sein. Manchmal werden die Koffer auch einfach nur falsch etikettiert. Das führt dann dazu, dass sie nicht in das richtige Flugzeug verladen werden. In weitaus selteneren Fällen sind das schlechte Wetter oder die Gewichtsbeschränkungen für das Flugzeug Schuld am Dilemma. Durch Umbuchungen, Verspätungen und Zollkontrollen entstehen weitere mögliche Risiken, die zum Verlust oder dem verspäteten Eintreffen eines Gepäckstücks führen können.
Schnelle Hilfe beim “Lost-and-Found”-Schalter
Das Gepäckband beendet seine letzten Runden und Ihr Koffer war nicht dabei? Erste Anlaufstelle sollte in diesem Fall der „Lost-and-Found“-Schalter am Flughafen sein. Dort können Sie Ihren Kofferverlust melden. Im Gegenzug erhalten Sie eine Schadenmeldungsnummer, anhand derer der Verbleib des verschwundenen Gepäcks ermittelt wird. Außerdem sollten Sie sich sofort mit Ihrem Reiseveranstalter und der Airline in Verbindung setzen.
Natürlich müssen Sie, falls sich die Ankunft Ihres Gepäcks verzögern sollte, nicht in langer Hose am Pool ausharren. Am Urlaubsort angekommen, dürfen Sie sich notwendige Gebrauchsgegenstände in angemessenem Umfang einkaufen. Dazu gehören zum Beispiel Hygieneartikel und Wechselklamotten. In der Regel werden diese Ausgaben nach Vorlage der Quittungen von der Fluggesellschaft zurückerstattet.
Entschädigung bei Gepäckverlust
Wenn das Gepäck in der Obhut der Fluggesellschaft verloren gegangen ist, muss diese auch für den entstandenen Schaden haften. Dafür ist es zwingend notwendig, dass Sie Ihren Schadensanspruch innerhalb von sieben Tagen zusätzlich schriftlich bei der Airline geltend machen. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, sollten Sie auch Ihren Reiseveranstalter schnellstmöglich kontaktieren. Dieser hat nämlich dafür Sorge zu tragen, dass Sie die gebuchten Leistungen auch im vollen Umfang erhalten.
Wenn der Koffer endlich wieder aufgetaucht ist, müssen Sie die dadurch entstandenen Kosten binnen 21 Tagen nach Erhalt schriftlich melden. Sollte Ihr Gepäck dauerhaft verschwunden bleiben, können Sie laut Montrealer Übereinkommen einen Schadensersatz von 1.131 SZR* erwarten. Allerdings müssen der Wert des Kofferinhalts quittiert und alle Käufe vor Ort ausreichend begründet werden.
Gepäckverlust bei Flugreisen vermeiden – so können Sie sich vorbereiten
Lösen Sie vor Abflug alle alten Kofferbanderolen von Ihrem Gepäck ab, damit auch sicher der richtige Code beim Check-In eingescannt wird. Hängen Sie stattdessen ein Etikett mit Ihren wichtigen Kontaktdaten an Ihr Gepäckstück. Weiterhin ist wichtig, dass Sie alles Wertvolle oder das, was Sie dringend benötigen, in Ihr Handgepäck packen. Dazu zählen wichtige Medikamente, Bargeld, wertvoller Schmuck und Ausweisdokumente. Außerdem sollten Sie Ihre Flugunterlagen, wie Bordkarte und Gepäckschein, gut aufbewahren. Im Fall der Fälle müssen Sie diese nämlich griffbereit haben.
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*SZR (Sonderziehungsrecht) ist eine künstliche Währung des IWF, deren Kurs täglich neu veröffentlicht wird. Am 16.03.18 lag dieser bei: 1 SZR = 1,18103€. Die aktuellen Kurse können Sie hier einsehen http://www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/szr/szr2018.htm.
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