Als Hendrik Noorderhaven 2005 gemeinsam mit Bert van den Brink das Flugdatenunternehmen Lennoc Flight Intelligence gründete, war das der Startschuss für die Erfolgsgeschichte des Fluggastrechteportals EUclaim.
Zu Beginn sammelte Lennoc mit Hilfe des Videotextes Flugdaten. Ergänzt um weitere öffentliche und kommerzielle Quellen erfasste das junge Unternehmen später zusätzlich zu den weltweiten Flugbewegungen auch eine Vielzahl an Wetter- und gesellschaftspolitische Daten. Hendrik, begeistert von Flugdaten und den Möglichkeiten, diese Daten auszuwerten, arbeitete parallel dazu an Coqpit, einem Projekt für die Europäische Union, das online und für jeden zugänglich sämtliche Flugdaten erfassen sollte. Das Projekt wurde auf Druck der Fluggesellschaften allerdings nicht realisiert.
In jener Zeit wird Hendrik Noorderhaven klar, dass die gesammelten Flugdaten von Lennoc im Rahmen der damals neuen EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 ideal genutzt werden können. Denn erst die breite Flugdatenbasis macht es möglich, die genauen Gründe für Verzögerungen im Luftverkehr zu erfassen. So gründete Hendrik Noorderhaven 2007 im niederländischen Brummen das Unternehmen EUclaim.
Aller Anfang ist schwer
Anfänglich hatte EUclaim ein kleines Büro mit nur drei Mitarbeitern. „Wir dachten, dass es relativ einfach sein würde und wir in kürzester Zeit die ersten Claims gewinnen“, so Hendrik Noorderhaven. Eine Fehleinschätzung. Jahrelang stapelten sich die Fälle und jeder außergewöhnliche Fall landete vor Gericht. Denn die Fluggesellschaften wollten nicht bezahlen. EUclaim hatte große Ausgaben – zugleich wurde in den Anfangsjahren fast kein Umsatz generiert. „Es war eine schwere Zeit,“ betont Hendrik Noorderhaven. Ein Grund dafür war eine gewisse Rechtsunsicherheit: Die EU-Verordnung hatte ihre Lücken in Bezug auf verspätete Flüge. Die Fluggesellschaften gingen davon aus, dass es nur um annullierte Flüge ging. Doch das junge Unternehmen blieb am Ball und biss sich durch – gegen die Widerstände der großen Airlines. Seit 2010 folgte die Eröffnung eines deutschen Standortes, drei Jahre später bietet EUclaim seinen Service auch für Großbritannien an.
[caption id="attachment_18379" align="aligncenter" width="922"] EUclaim im kleinen Büro in Brummen (NL)[/caption]
Der große Wendepunkt: Das sogenannte Sturgeon-Urteil
2013 spricht sich der Europäische Gerichtshof dafür aus, dass Fluggesellschaften auch bei Verspätungen von mehr als drei Stunden verpflichtet sind, eine Entschädigung zu bezahlen – das sogenannte Sturgeon-Urteil. Für EUclaim ist das ein Glücksfall: Denn nun konnte eine große Zahl an Entschädigungsfällen zeitgleich ausgezahlt werden. Das Unternehmen konnte jetzt schnell weiterwachsen. Und unzählige Passagiere bekamen mithilfe von EUclaim die Chance nach einer Flugverspätung entschädigt zu werden.
[caption id="attachment_18380" align="aligncenter" width="922"] Standorteröffnung im Duisburger Innenhafen[/caption]
Gut aufgestellt für die Zukunft
Vor zwei Jahren zieht EUclaim von Brummen ins Rozet Center in Arnheim. Hier hat EUclaim genügend Platz, um weiter zu wachsen. 2016 geht es dann richtig los: Die Anzahl der Mitarbeiter verdoppelt sich fast, von 30 auf 51. Zudem bezieht EUclaim Deutschland nagelneue Büroräume im Duisburger Innenhafen. Von dort aus soll deutschen Passagieren noch besser geholfen werden. Die Nähe zum EUclaim-Hauptsitz in Arnheim macht die Zusammenarbeit einfach und effizient.
Eines ist sicher: EUclaim ist auf die Zukunft vorbereitet und geht frohen Mutes in die nächsten zehn Jahre ...
Ihr Experte für Passagierrechte.
[caption id="attachment_18382" align="aligncenter" width="922"] Das gesamte EUclaim Team im Januar 2017[/caption]
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