Ein Glas Gin – ein außergewöhnlicher Umstand?

Am 25. April 2012 ereignete sich folgender Fall: Kurz vor Dienstbeginn bestellte der von der beklagten Fluggesellschaft Condor eingeplante First Officer beim Verlassen seines Hotels an der Rezeption ein Glas Wasser. Umgehend soll ihm daraufhin ein Glas mit einer durchsichtigen Flüssigkeit gereicht worden sein, von der er sogleich trank, um seinen Durst zu stillen. Erst beim Schlucken bemerkte er einen ungewöhnlichen Geschmack und setzte das Glas ab, in dem sich tatsächlich Gin befunden haben soll. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften musste der First Officer dann eine Ruhezeit von acht Stunden beachten, welche die streitgegenständliche Flugverspätung verursachte.

EUclaim geht ebenso wie unsere Vertragskanzlei JBB Rechtsanwälte davon aus, dass hier kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, auch wenn es sich um eine Verkettung einiger nicht gerade gewöhnlicher Umstände handeln mag. So bliebe das auch unfreiwillige Trinken von Alkohol eines Mitarbeiters letztlich ein der Fluggesellschaft zurechenbarer Vorfall, der auf die eine oder anderer Art doch beherrschbar zumindest aber vermeidbar gewesen wäre.

Mit Spannung erwarten wir den ausstehenden Richterspruch des Amtsgerichts in Frankfurt und halten Sie interessierte Flugreisende weiter auf dem Laufenden.

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Übersicht Verspätungen in Zentraleuropa 2012

Analyse: Verspätungen und Annullierungen in Jan 2012 & 2013
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