Über EUclaim

EUclaim hilft Flugreisenden bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Fluggesellschaften. Solche Ansprüche können bestehen, wenn der Flug verspätet war, annulliert oder umgebucht wurde oder der Passagier nicht mitreisen durfte (Nichtbeförderung).

Was ist das Besondere an EUclaim?
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel. EUclaim hat es sich zur Aufgabe gemacht, dass Sie Ihr Recht bekommen.

Für die Durchsetzung der Ansprüche von Flugreisenden sind neben den juristischen Kenntnissen auch zahlreiche Informationen erforderlich. Informationen, die weder Sie noch Ihr Anwalt in der Regel haben oder haben können. Sie wissen aus Ihren Reiseunterlagen, wann Ihr Flug hätte starten sollen. Aber kennen Sie auch die tatsächliche Abflugzeit? Und können Sie diese beweisen?

 Flugdaten
EUclaim hat Zugriff auf eine Vielzahl unterschieldicher Daten (z. B. planmäße Flugzeiten, tatsächliche Flugzeiten, Wetter am Startflughafen, Wetter am Zielflughafen, uvm.) über nahezu alle Linienflüge innerhalb der EU sowie über zahlreiche Langstreckenflüge mit Start oder Ziel innerhalb der EU. Informationen, die dem Flugreisenden (und seinem Anwalt) in der Regel nicht bekannt sind und die von den Fluggesellschaften oft nicht herausgegeben werden.

EUclaim kann überprüfen, ob die für die Ansprüche des Flugreisenden erforderlichen objektiven Tatsaschen gegeben sind. Aufgrund dieser Informationen kann EUclaim sehr genau analysieren, ob ein Anspruch besteht.

Außergewöhnliche Umstände
Auch wenn die objektiven Voraussetzungen für eine Ausgleichszahlung erfüllt sind, ist es den Fluggesellschaften gestattet, einen Entlastungsbeweis zu führen. Hierzu muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Auch EUclaim ist der Meinung: Sicherheit geht vor! 

Nich jeder technische Defekt darf aber zur Entlastung der Fluggesellschaften führen - denn oftmals hätten diese vermieden werden können. Der Europäische Gerichtshof hat daher entschieden, dass ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem nicht unter den Begriff "außergewöhnliche Umstände" fällt, es sei denn, das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind.

Aufgrund der EUclaim bekannten Informationen kann EUclaim in der Regel sehr genau erkennen, wann "außergewöhnliche Umstände" gegeben waren. Liegen EUclaim Anzeichen hierfür vor, werden wir von der Geltendmachung der Ausgleichszahlung abraten.

Der Online-Rechner
Der Online-Rechner von EUclaim gibt Ihnen sofort eine erste Analyse Ihres Flugs. Der Rechner führt Sie Schritt für Schritt durch die Voraussetzungen der Verordnung. So können Sie schnell erkennen, ob die objektiven Voraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch erfüllt sind.

Hinweis: Auch wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist es möglich, dass die Fluggesellschaft einen Entlstungsbeweis führen kann (siehe oben zu "außergewöhnliche Umstände"). 

Sie haben die Wahl
Der Online-Rechner teilt Ihnen am Ende des Eingabevorgangs mit, zu welchem Ergebnis die Analyse geführt hat. Sie haben dann mehrere Möglichkeiten, den Anspruch selbst oder mit Hilfe von EUclaim geltend zu machen. Natürlich wird Ihnen der Online-Rechner auch mitteilen, dass ein Anspruch, ausgehend von den bekannten Daten, voraussichtlich nicht besteht.

Ohne Fleiß keinen Preis
In vielen Fällen bietet EUclaim an, die Ausgleichzahlung für Sie bei der Fluggesellschaft einzufordern. Sollten die Einziehungsbemühungen von EUclaim nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie keine Kosten. Dies gilt auch, wenn der Anspruch vor Gericht durchgesetzt werden muss. Nur im Erfolgsfall wird eine Provision in Höhe von 27 % inkl. USt. der eingezogenen Forderungen sowie eine einmalig Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 inkl. USt. fällig.

Nähere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ihr Recht, unser Versprechen
Falls wir Ihren Anspruch akzeptieren, dann tun wir das, weil wir davon überzeugt sind, dass Ihnen der Anspruch zusteht - auch wenn sich die Fluggesellschaften auf "außergewöhnliche Umstände" berufen. Falls die Fluggesellschaft uns nicht vom Gegenteil überzeugen kann und sich weigert, Ihren Anspruch zu begleichen, helfen wir bei der gerichtlichen Durchsetzung, indem wir Ihnen unsere Vertragsanwälte zur Verfügung stellen und Sie von den Kosten des Verfahrens freistellen.

Nähere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.