EUclaim hilft Flugreisenden bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Fluggesellschaften. Solche Ansprüche können bestehen, wenn der Flug verspätet war, annulliert oder umgebucht wurde oder der Passagier nicht mitreisen durfte (Nichtbeförderung). Wir haben Zugriff auf eine Datenbank, in der jeden Tag Millionen von Flugdaten und -informationen gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten nutzen wir bei der Analyse Ihres Anspruchs. In vielen Fällen bietet EUclaim an, die Ausgleichzahlung für Sie bei der Fluggesellschaft einzufordern. Sollten die Einziehungsbemühungen von EUclaim nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie keine Kosten. Dies gilt auch, wenn der Anspruch vor Gericht durchgesetzt werden muss. Nur im Erfolgsfall wird eine Provision in Höhe von 27 % inkl. USt. der eingezogenen Forderungen sowie eine einmalig Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 inkl. USt. fällig. Nähere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir bieten Ihnen aber auch an, die bei uns über Ihren Flug vorhandenen Informationen sowie weitere Leistungen zu kaufen, um Ihren Anspruch selbst oder mit Hilfe Ihrer Rechtsschutzversicherung gegen die Fluggesellschaft durchzusetzen.
EUclaim verfügt über die aktuellen Fluginformationen. Hiermit kann EUclaim Sie direkt beraten und bei Ihrem Ausgleichsanspruch helfen.
Der Vertrag mit uns kommt je nach Produkt auf unterschiedliche Weise zustande. Im Falle der Dienstleistung "Nur der Erfolg zählt" geben Sie mit dem Einreichen der Forderung in unserem passwortgeschützten Online-System und durch Klicken auf den entsprechenden Button ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Inkassovertrags über die Einziehung der vollständigen Forderung ab. Die Annahme des Angebots und damit der Vertragsschluss durch uns erfolgt entweder durch eine ausdrückliche Erklärung oder durch die Geltendmachung der Forderung gegenüber dem Schuldner. Die Anforderung weiterer Informationen oder Unterlagen zur Prüfung des Anspruchs stellt noch keine Annahmeerklärung dar. Im Falle der Dienstleistung "Anspruch selbst geltend machen" oder "Anspruch selbst geltend machen plus" geben Sie nach einer positiven Vorprüfung auf der Webseite von EUclaim die zum Flug abgefragten Daten an. Durch Anklicken des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" geben Sie ein verbindliches Angebot zur Erstellung der entsprechenden Dokumente ab. Wir nehmen Ihr Angebot auf Abschluss des Vertrages dadurch an, dass wir Ihnen eine entsprechende Bestellbestätigung schicken bzw. die Dokumente per E-Mail zusenden.
EUclaim nutzt eine Datenbank, in der zahlreiche Informationen aus unterschiedlichen kommerziellen und öffentlichen Quellen zusammengeführt und aufbereitet werden. Aufgrund der Vielzahl der Quellen und der Art der Aufbereitung haben die Daten eine besondere Qualität.
EUclaim verarbeitet täglich mehr als 15.000 Wettermeldungen. Hierbei handelt es sich um sogenannte METARs. METAR ist der Standard für Wettermeldungen, welche die Wetterbeobachtungen eines einzelnen Flughafens wiedergeben. Diese Wetterberichte entsprechen den Anforderungen, welche durch die World Meterological Organisation (WMO) aufgestellt wurden. Diese Wetterinformationen werden in der Datenbank von EUclaim gesammelt und zur Beurteilung der Anfragen benutzt.
EUclaim sammelt und archiviert täglich viele Nachrichten mit Informationen über Streiks der Fluglotsen, politische Unruhen und vorübergehende Schließung des Flughafens oder Luftraums. Auch diese Informationen werden zur Beurteilung der Anfrage benutzt
EUclaim kombiniert Flugdaten, Wetterberichte und Nachrichten bei der Beurteilung, ob ein Flug unter den Anwendungsbereicht der EG Verordnung 261/2004 fällt. Basierend auf den zahlreichen Daten, die von EUclaim gesammelt und aufbereitet werden, kann EUclaim anhand statistischer Werte sehr schnell bestimmen, ob sich eine Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände berufen kann oder nicht. Da es sich allerdings nur um statistische Werte handelt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall außergewöhnliche Umstände vorlagen, es ist jedoch sehr unwahrscheinlich. Deuten die statistischen Werte oder sonstige Informationen hingegen darauf hin, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen oder dies wahrscheinlich ist, wird der Flug auch nicht auf der Liste mit den Problemflügen angegeben. In diesem Fall haben Sie unserer Meinung nach keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung.
Ja. Wie bereits in der vorstehenden Antwort dargelegt, ist es auch dann, wenn die Umstände und statistischen Werte dagegen sprechen, möglich, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen. So kann es sein, dass ein Flug wegen eines Notfalls an Bord seine Route ändern muss. Fluggesellschaften können derartige Vorfälle der zuständigen Aufsichtsstelle melden, die diese Fälle auflistet. Auch diese Daten werden von EUclaim berücksichtigt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EUclaim finden Sie hier.
Wenn Sie wissen möchten, wie EUclaim mit Ihren Daten umgeht, klicken Sie hier.
Unsere Anschrift finden Sie unter "Impressum". Sie können auch Kontakt mit uns aufnehmen über das Kontaktformular auf dieser Internetseite.
Die in dieser Bestätigung enthaltenen Informationen sollen Ihnen zum Nachweis dafür behilflich sein, dass Ihr Flug erhebliche Verspätung hatte oder annulliert wurde. Diese Informationen können z.B. gegenüber der Fluggesellschaft, Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Reise- oder Rechtsschutzversicherung hilfreich sein.
Die EG Verordnung beschreibt die Rechte der Fluggäste bei Annullierungen, Verspätungen und Nichtbeförderung. Unter der Bedingung, dass Sie rechtzeitig eingecheckt haben, genießen Sie diese Rechte auf jedem Flug, welcher von einem europäischen Flughafen abfliegt alle Flüge nach Europa, sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Europäischen Gemeinschaft ist. Alle Details dieser Verordnung finden Sie hier.
Wir bieten verschiedene Produkte an, sodass Sie mehrere Möglichkeiten haben, Ihren Anspruch geltend zu machen. Nachdem Sie Ihre Flugdaten eingegeben haben, können Sie zwischen einem oder mehrere Produkten wählen. Die Möglichkeiten sind von den von Ihnen angegebenen Flugdaten abhängig.
Über Ihre Online Datei können Sie alle Korrespondenz zwischen EUclaim und der Fluggesellschaft einsehen. Alle Änderungen bezüglich der Anfrage werden hier für Sie sichtbar gemacht. Nach Überprüfung Ihres Anspruchs erhalten Sie die Zugangsdaten für Ihre Online Datei.
Nachdem wir Ihre Anfrage überprüft haben, wird diese bei der Fluggesellschaft eingereicht. Die Dauer der Abwicklung ist leider nicht anzugeben. Unser Ziel ist es, innerhalb von sechs Monaten ein positives Resultat für Sie zu erzielen, jedoch können wir dies nicht garantieren.
Nein. Im Fall einer gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche stellt Sie EUclaim von den hierdurch entstehenden Kosten frei. Bei einem positiven Ergebnis erhalten Sie 73 % des Ausgleichsanspruch minus € 25,00 Bearbeitungsgebühr. Bei einem negativen Resultat zahlen Sie nichts, auch nicht die Bearbeitungsgebühr.
Die Rückerstattung dieser Kosten können Sie direkt bei der Fluggesellschaft einreichen. Diese fallen nicht unter Artikel 7 der EG Verordnung 261/2004 und werden nicht in der Anspruchsforderung mitgenommen.
Es ist möglich, einen Anspruch ab 3 Arbeitstagen nach dem ursprünglichen Flug einzugeben. Unsere Datenbank benötigt ausreichend Zeit, um alle Daten zu verarbeiten und zu kontrollieren.
Wenn Sie Ihre Daten zur Person oder zu Ihrem Flug auf unserer Webseite eingeben, können Sie stets ihre Angaben in den Textfeldern überprüfen und ggf. korrigieren. Wenn notwendige Angaben fehlen, finden Sie einen enstprechenden Hinweis auf der Website. Im Übrigen können Sie auch durch den Button "Zurück" auf die vorige Seite gelangen, um Änderungen Ihrer Angaben vorzunehmen. Falls Sie Ihre persönlichen Daten nachträglich ändern oder korrigieren möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail an info@euclaim.de. Bei Änderung der E-Mailadresse möchten wir Sie bitten, sowohl die alte als auch neue E-Mailadresse anzugeben. Wir werden dann die Änderung vornehmen.
Wir richten uns mit dem Dienstangebot vornehmlich an deutschsprachige Kunden. Daher ist als für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache Deutsch vorgesehen.
Der Inhalt des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages ergibt sich aus den Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie den konkreten, im Rahmen des Vertragsverhältnisses übermittelten Angaben in E-Mails und ggf. Briefen. Der Vertrag wird darüber hinaus von uns nicht gespeichert und ist daher nicht über das Internet zugänglich.
Sie erhalten, zusammen mit den Zugangsdaten für Ihre Online Datei, zwei Vollmachten. Die erste Vollmacht ist für EUclaim Deutschland. Hier geben Sie bitte Ihren Namen, Geburtsdatum und Ihre Anschrift an und unterschreiben diese. Die zweite Vollmacht ist für unsere Anwaltskanzlei JBB. Hier geben Sie oben den Namen des Passagiers an und unterschreiben diese. Bei eventuellen minderjährigen Kindern müssen die Vollmachten von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.