Unser Versprechen

Falls wir Ihren Anspruch akzeptieren, sind wir davon überzeugt, dass von den „außergewöhnlichen Umständen“ keine Rede sein kann, die von den Fluggesellschaften angeführt wurden, um Ihren Ausgleich nicht auszuzahlen.

Falls die Fluggesellschaft uns nicht vom Gegenteil überzeugen kann und weiterhin die Ausgleichszahlung verweigert, werden wir Ihren Anspruch in einem Mahnverfahren geltend machen. Sollte die Fluggesellschaft immer noch nicht zahlen, werden wir – mit Ihrer Zustimmung, aber ohne Kostenrisiko – das Verfahren an ein Team von Anwälten übergeben und so einem unabhängigen Richter vorlegen.

Wir geben nicht auf.