Über uns
Was tut EUclaim für Sie?
Der Service, den EUclaim anbietet, wurde entwickelt, um den Fluggästen beim Einreichen eines Schadenersatzanspruchs zu helfen. Gemäß der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vom 11. Februar 2004 haben Sie bei Annullierung sowie bei erheblicher Verspätung Ihres Flugs Anspruch auf eine Ausgleichsleistung, die sich auf bis zu € 600,00 pro Person belaufen kann. Dieses Gesetz können Sie hier nachlesen.
Flugdaten
EUclaim hat Zugriff auf die archivierte Flugdaten und kann hierdurch eine verlässliche Einschätzung bezüglich der Gültigkeit Ihres Anspruchs machen. Durch den Zugriff auf diese Daten und spezifische juristische Fachkenntnisse nehmen wir Ihnen zum einen viel Arbeit ab, zum anderen ist die Erfolgsquote hoch.
Der Online-Rechner
Der Rechner ist ein Softwaremodul, das Ihnen sofort eine erste Einschätzung bezüglich Ihres Flugs gibt. Der Rechner führt Sie durch gezielte Fragen Schritt für Schritt durch die Voraussetzungen der Verordnung. So können Sie schnell erkennen, ob Sie voraussichtlich Anspruch auf einen Ausgleich haben.
Sofort einen Anspruch einreichen
Haben Sie gemäß dem Rechner Anspruch auf eine Ausgleichsleistung, dann können Sie sofort Ihren Anspruch über EUclaim einreichen. Nach einer nochmaligen Überprüfung durch uns wird der Anspruch in Ihrem Namen bei der Fluggesellschaft eingereicht.
Bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Forderung erhalten Sie über 2/3 der Ausgleichszahlung zuzüglich der hierauf angefallenen Zinsen. Die Differenz dient zum Ausgleich unserer Servicekosten und der juristischen Kosten. Sie zahlen nichts, wenn wir nicht erfolgreich sind.
Ihr Recht, unser Versprechen
Falls wir Ihren Anspruch akzeptieren, dann tun wir das, weil wir davon überzeugt sind, dass Ihnen der Anspruch zusteht – auch wenn sich die Fluggesellschaften auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen. Falls die Fluggesellschaft uns nicht vom Gegenteil überzeugen kann und sich weigert, Ihren Anspruch zu begleichen, helfen wir bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs.